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VD

Gruppe "Weiheämter für Frauen"
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Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
e-mail: gisela.forster@campus.lmu.de
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
e-mail: mmcml@ping.at



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    N E W S L E T T E R   Nr. 07  vom  29.12.2002
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        RÜCKBLICK AUF EIN EREIGNISREICHES JAHR
                AUSBLICK AUF 2003




***  Priesterinnenweihe 2002  ***

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I     Vorgeschichte
II    Weihe
III   Wie geht es weiter?
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I   Vorgeschichte
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1962 - 1965    In Rom tagt das Zweite Vatikanische Konzil.
Im Mai 1962, schon vor Beginn des Konzils, sendet die katholische
Juristin (eigentlich eine "verhinderte" Priesterin!)
Dr.Gertrud Heinzelmanneine Eingabe an die Vorbereitende Kommission,
in der sie sich für volle Gleichberechtigung der Frau in der
kath. Kirche (Zugang zum Priesteramt etc. ) und für ein emanzipiertes
Frauenbild ausspricht.
Ein paar Theologinnen aus Deutschland melden sich ebenfalls zu Wort,
darunter als erste Josefa Theresia Münch (dipl.theol.), ferner die
Theologinnen Ida Raming und Iris Müller:
Diese verfassen gemeinsam eine Konzilseingabe, in der sie die
Zulassung von Frauen zu Diakonat und Priesteramt theologisch begründen
und alle gängigen Gegenargumente zurückweisen. Die Konzilseingaben
sowie einige Beiträge von amerikanischen Frauen werden in dem von
Gertrud Heinzelmann herausgegebenen deutsch-englischsprachigen Buch:
"Wir schweigen nicht länger! Frauen äußern sich zum II. Vatikanischen
Konzil" (Zürich 1964) veröffentlicht.

1971-1975     Im Würzburger Dom versammeln sich rund 300 Priester und
Laienzur Würzburger Synode, um die Ergebnisse des Konzils für
Deutschland umzusetzen. Aus dem Synodenbeschluss "Dienste und Ämter":
"Maßstab für die Praxis der Kirche und ihrer Gemeinden ist vor allem
Jesu Verhalten gegenüber den Frauen sowie die Tatsache, dass auch Frauen
im Dienst der neutestamentlichen Gemeinden tätig waren." Die Synode
richtet daher ein Votum an den Papst, "die Frage des Diakonats der Frau
entsprechend den heutigen theologischen Erkenntnissen zu prüfen und
angesichts der gegenwärtigen pastoralen Situation womöglich Frauen zur
Diakonatsweihe zuzulassen." Ähnliche Voten werden aus vielen
europäischen und außereuropäischen Ländern an den Vatikan gesandt.
Auf diese theologische Erkenntnis und die Voten gibt es aus Rom bis
heute keine offizielle Reaktion.

1975        In Detroit (USA) findet eine internationale
Versammlung mit über 1200 Teilnehmern unter dem Leitthema "Women in
Future Priesthood Now: A Call to Action" statt. Aus dieser Versammlung
erwächst die "Women?s Ordination Conference" (WOC), die sich für die
Ordination von Frauen in der katholischen Kirche, für die Erneuerung des
priesterlichen Amtes und für umfassende Gleichberechtigung der Frauen in
der Kirche einsetzt. In den folgenden Jahren werden Organisationen mit
gleicher Zielrichtung in zahlreichen anderen Ländern gegründet.

1977            Die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre
veröffentlicht eine erste offizielle Stellungnahme zum Priesteramt der
Frau ("InterInsigniores", 1976)
        Kernsatz: "Die Kirche hält sich aus Treue zum Vorbild ihres Herrn
nicht dazu      berechtigt, die Frauen zur Priesterweihe zuzulassen."
Die Erklärung der Glaubenskongregation ruft weltweit massive kritische
Reaktionen hervor.

Dez. 1993       Kardinal König (Wien) erklärt in einem Interview mit der
Süddeutschen Zeitung:
"Der Priester- oder Bischofsweihe der Frau in der katholischen Kirche
steht kein Glaubensgrund entgegen."

1994            In dem Apostolischen Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis"
spricht
sich Papst Johannes Paul II. definitiv gegen die Priesterweihe von
Frauen aus. An diese Entscheidung haben sich nach seinen Worten "alle
Gläubigen der Kirche endgültig zu halten."

Sept. - Nov. 1995      Unterschriftenaktion für eine Reform der
römisch-katholischen Kirche, angeregt durch eine voraufgehende ähnliche
Aktion in Österreich unter dem Titel "Kirchenvolksbegehren". Die zweite
der fünf Forderungen lautet:
Volle Gleichberechtigung der Frauen - Zugang zu Diakonat und
Priesteramt. "Die Ausschließung der Frauen von kirchlichen Ämtern ist
biblisch nicht begründbar. Auf den Reichtum an Fähigkeiten und
Lebenserfahrungen von Frauen kann die Kirche nicht länger verzichten.
Das gilt auch für die Leitungsämter."

Juli 1996       Auf der Ersten Europäischen Frauensynode in
Gmunden/Österreich
wird auf Initiative von Delegierten der WOC/USA das internationale
Netzwerk 'Womens Ordination Worldwide' (WOW) gegründet. Es umfasst alle
Gruppierungen, die sich für die Frauenordination in der röm.-kath.Kirche
einsetzen.

Nov. 1996       In Rom wird die Internationale Bewegung "Wir sind
Kirche" gegründet, der inzwischen mehr als 300 Gruppen und Netzwerke
aus der ganzen Welt angehören.

April 1999      Auf einem Frauenstudientag der österreichischen
Plattform "Wir sind Kirche" in Salzburg erklären sich vierzehn Frauen
bereit, an einem Ausbildungslehrgang teilzunehmen, der von der Lehrerin
und Krankenhausseelsorgerin Christine Mayr-Lumetzberger ausgearbeitet
wurde und der Frauen auf Weiheämter in der katholischen Kirche
vorbereiten soll. Gegenwärtig (Ende 2002) gibt es in Wien einen
weiteren Ausbildungskurs.

Sommer 2001      In Dublin findet die Erste Internationale Konferenz
über Frauenordination statt. Organisatorin ist das internationale
Netzwerk WOW. Das Motto lautet:
"Die Zeit ist reif - Frauen feiern ihre Berufung zu einem erneuerten
Priestertum in der römisch-katholischen Kirche."
Der Vatikan spricht Teilnahmeverbote aus, die aber größtenteils
ignoriert werden.

Februar 2002   Frauen aus Deutschland und Österreich geben öffentlich
bekannt, dass sie sich noch in diesem Jahr zu Priesterinnen weihen
lassen werden.

29. Juni 2002  Sieben Frauen aus Österreich, Deutschland und den USA
werden auf einem Schiff auf der Donau zwischen Passau und Linz zu
Priesterinnen geweiht.

Dieser schlaglichtartige und natürlich unvollständige Überblick über die
vergangenen 40 Jahre soll deutlich machen, dass die Frauenordination am
29.06.2002 keineswegs ein kurzfristiger, ungeduldiger oder gar
unbesonnener Protest gegen Lehre und Rechtsvorschrift der katholischen
Kirche war.
Seit dem II. Vatikanischen Konzil sind weltweit zahlreiche
wissenschaftliche Bücher und Artikel erschienen, in denen die Gründe für
das Verbot der Priesterinnenweihe seitens des Papstes und der
Glaubenskongregation mit stichhaltigen Argumenten zurückgewiesen werden.
Die Vatikanische Kirchenleitung hat diese Forschungsergebnisse bis jetzt
stets ignoriert und hat stattdessen durch wiederholte Verlautbarungen
den Ausschluss der Frau vom Priesteramt zementiert und sogar die
Diskussion darüber verboten.
Eine Fortsetzung der Argumentation hielten die betroffenen Frauen für
sinnlos, denn eine Änderung der kirchenrechtlichen Situation ist aller
Erfahrung nach in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Aber die Frauen
konnten und wollten sich mit dieser Ausweglosigkeit nicht abfinden.
Forschungen und die Diskussion aller relevanten Fragen haben längst
ergeben, dass es keine tragfähigen biblischen und theologischen
Begründungen für das Ordinationsverbot für Frauen gibt. Deshalb kann
hier auf eine erneute theologische Argumentation zugunsten der
Priesterinnenweihe verzichtet werden.

(veranwortlich: Dr. Ida Raming)



II  Weihe
---------
Über die Hintergründe und die Vorbereitung der Priesterinnenweihe gab es
in den Medien leider auch unvollständige, verzerrte, manchmal wohl auch
bewusst irreführende Darstellungen. Das kann darauf zurückzuführen sein,
dass einige Medien von den Kirchen abhängig sind. Dieser Bericht soll
dazu beitragen, einige Falschinformationen zu korrigieren und das eine
oder andere Missverständnis auszuräumen.
Auch  einige Kritikpunkte und Fragen sollen aufgegriffen, bzw.
beantwortet werden, die im Zusammenhang mit der Priesterinnenweihe immer
wieder vorgebracht werden.

Als Ende Januar 2002 die Entscheidung für die Priesterinnenweihe fiel,
war den Frauen sofort klar, dass sie bei aller Unterstützung und
allem Wohlwollen auch mit massiven Widerständen von vielen Seiten zu
rechnen hatten, selbstverständlich in allererster Linie von der
röm.-kath. Amtskirche. Die Frauen haben sich nie Illusionen darüber
gemacht, dass die Kirchenleitung nicht alle Kräfte aufbieten würde, die
geplante Weihe zu verhindern. Und wie sich herausstellte, war es zu
keinem Zeitpunkt - bis zum unmittelbaren Beginn des Weihegottesdienstes
- sicher, ob er denn wohl überhaupt bzw. störungsfrei würde stattfinden
können. Einzig und allein aus dieser begründeten Befürchtung heraus
entstand die Notwendigkeit einer möglichst absoluten Geheimhaltung.
Diese bewusste Informationssperre gegenüber der Öffentlichkeit über Ort
und Zeitpunkt der Weihe und über den weihenden Bischof hatte also nicht
das Geringste mit verschwörerischer Geheimniskrämerei oder Wichtigtuerei
oder gar mit schlechtem Gewissen zu tun - wie es den Frauen aber
vielfach vorgeworfen wurde. Nachdem sie sich trotz massiver Drohungen
und Vorwürfe nicht von ihrem Plan abbringen ließen, zeigte es sich, wie
recht die Frauen mit ihrer Vorsicht und mit ihrer Einschätzung der
Gegenkräfte gehabt hatten. Wegen der enorm umfangreichen und komplexen
Vorbereitungsarbeit musste die Zahl der Eingeweihten zwangsläufig größer
werden. Und so passierte es, dass -  vermutlich aus Eifersucht oder Neid
- Termin und Ort der Weihe doch vorzeitig bekannt wurden. Die Diözese
Passau versuchte daraufhin in den verbleibenden ca. 48 Stunden, die
Schiffsreederei  zu veranlassen, den schon vor Monaten mit den Frauen
abgeschlossenen Vertrag zu kündigen. Nachdem die Reederei dieses
Ansinnen zurückgewiesen hatte, bot die Kirche  Zahlungen in Höhe der zu
erwartenden Regressforderungen an. Als auch das nicht gelang, wurden
kurzfristig sogar Überlegungen angestellt, das Schiff zu kaufen. Dies
war aber wegen des inzwischen bereits angebrochenen Wochenendes in der
Kürze der Zeit nicht mehr möglich. Trotz der ausdrücklichen Solidarität
gegenüber den Frauen ist es fraglich, ob die Reederei einem solch
massiven Druck seitens der mächtigen und reichen Institution Kirche noch
sehr lange hätte standhalten können.


Wieso musste die Weihe eigentlich auf einem Schiff stattfinden?
Was haben Journalisten, Kleriker und so genannte "wohlmeinende" Freunde
(und leider auch Freundinnen) nicht für Begriffe gefunden, um allein
diesen Aspekt - nämlich die Weihe auf einem Schiff stattfinden zu lassen
- und auch die beteiligten Personen ins Unseriöse und Lächerliche zu
ziehen.
Zitate aus den Schlagzeilen der Presse:
" Kaffeefahrt auf Ausflugsdampfer", "Donaufahrt als Possenstück / als
Klamotte", " billiges Schmierentheater", "Priesterinnenweihe oder
Mummenschanz?", "Frauenordination auf Donauwellenniveau", usw., usw.


Welche Überlegungen und Befürchtungen hinsichtlich des Weiheortes waren
nun tatsächlich ausschlaggebend?
Konnten die Frauen denn damit rechnen, dass etwa ein Bischof - aus
welcher Diözese auch immer - irgendeinen Kirchenraum zur Verfügung
stellen würde? Mussten sie nicht vielmehr davon ausgehen, dass auch ein
profanes, aber frei zugängliches Gebäude keine ausreichende Sicherheit
für die ungestörte Durchführung der Priesterinnenweihe bieten würde, und
auch keine Garantie für die persönliche Sicherheit der Beteiligten? (Ein
Blick in die Geschichte zeigt, dass die Kirche auch vor Gewaltanwendung
nicht zurückschreckt, wenn sie es für notwendig hält.)
Die Unerreichbarkeit eines Schiffes nach dem Ablegen vom Ufer, die
Sicherheit vor Störungen aller Art und natürlich auch die Symbolik eines
Schiffes für Unterwegssein, für Getragensein auf unsicherem Grund, für
Aufbruch ins Ungewisse waren ausschlaggebend für diese Wahl. Dass das
Schiff während seiner Fahrt mehrmals die Landesgrenze zwischen
Deutschland und Österreich und damit auch die diözesane Grenze überfuhr,
nahmen auch die Frauen erst im Nachhinein wahr und ist ein
unbeabsichtigter, aber nicht unwillkommener Nebeneffekt.

Im Zentrum jeder Diskussion über die Priesterinnenweihe stehen immer
wieder und nach wie vor die Person und die Qualifikation des weihenden
Bischofs. Und auch für die sieben Frauen stellte die Frage "Welcher
Bischof wird uns weihen?" das größte Problem dar. Es galt von vornherein
als ausgeschlossen, dass ein Diözesanbischof sich dazu bereit erklären
würde, obwohl man von einigen weiß, dass sie im privaten Gespräch hinter
vorgehaltener Hand durchaus Sympathie und Verständnis für die
rebellierenden Frauen geäußert haben.

An der Person des argentinischen Bischofs Romulo Braschi, der sich im
März 2002 mit seiner Weihezusage bei den Frauen meldete, scheiden sich
die Geister. Er war und ist Anlass für heftige Streitgespräche, und die
Argumente pro und contra geraten leicht in ein gedankliches
Durcheinander. Einige der meistgenannten Vorwürfe und Rechtfertigungen
sollen hier herausgegriffen und nach Möglichkeit differenziert
dargestellt werden.

Für eine angemessene Beurteilung ist es sicher nötig, die Biographie
dieses Bischofs zu kennen. Zitat aus der österreichischen Zeitschrift
"Kirche In" 06/ 2002:
"Romulo Braschi, Jahrgang 1941, wurde nach dem Studium der Theologie und
nach der Promotion 1966 in Buenos Aires zum Priester geweiht. Ende der
sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts bricht in Argentinien die
Ära der Militärdiktaturen an. Braschi ist in Arbeiterpfarreien eines
Industriegebietes nahe Buenos Aires tätig. Der Bischof seiner Diözese,
Gerònimo Podestà, der mit der Befreiungstheologie sympathisiert und
wegen seiner Sorge um die Armen sehr beliebt ist, verzichtet 1967 auf
den Bischofssitz und heiratet seine Sekretärin - eine doppelt schwere
Sünde in den Augen Roms und der fast durchwegs konservativen Bischöfe
Argentiniens, die mit der Militärdiktatur eng zusammenarbeiten.

Braschi und Podestá sind Gesinnungsgenossen und nehmen an der Bewegung
"Priester für die Dritte Welt" teil, zu der Hunderte Priester
Lateinamerikas gehören. Mit US-Hilfe wird diese "Rebellenbewegung" 1974
zerschlagen. Wie viele seiner Kollegen wird auch Braschi inhaftiert.
Nach einem Jahr mit Folter, Elektroschocks und Scheinhinrichtungen kommt
er dank eines Militärgeistlichen frei. Der rät ihm zu verschwinden und
am besten überhaupt nicht zur Kirche zurückzukehren. Braschi, tief
enttäuscht von der Haltung Roms und der Bischöfe, bleibt weiterhin
Katholik, doch mit der römischen Linie will er nichts gemeinsam haben -
das ist freilich etwas anderes als Nicht-Anerkennung des Papstes.
Braschi gründet eine eigene Gemeinschaft und schließt sich der
charismatischen Bewegung an. Diese wirkt unabhängig von den Bischöfen
und nennt sich "Katholisch-charismatische Kirche Jesu Christi".
Gemeinsam mit dem brasilianischen Priester Roberto Padin möchte Braschi
diese Bewegung auch in Europa verbreiten. Padin wird 1989 zum Bischof
geweiht und gibt die Bischofsweihe 1998 in München an Braschi weiter. An
der Gültigkeit der Weihe gibt es keinen Zweifel."
Über die Weihe durch Bischof Podestá, der Romulo Braschi im Januar 1999
ebenfalls die Bischofsweihe erteilt, liegt der Gruppe 'Weiheämter für
Frauen' eine Notariatsbestätigung mit mehreren Zeugenbescheinigungen vor:
"Romulo Braschi ist somit ein gültig geweihter, in der apostolischen
Nachfolge stehender röm.-katholischer Bischof, der nie aus der Kirche
ausgetreten ist, nie von dieser Kirche irgendeine Strafsanktion erhielt
oder gar von ihr (per Dekret. Anm.d.R.) exkommuniziert wurde."
(Zitatende)

(In diesem Zusammenhang ist auf die heimlichen Bischofsweihen in der
tschechischen Untergrundkirche während der kommunistischen Herrschaft
hinzuweisen. Nach dem Zusammenbruch des Regimes bestand der Vatikan aus
formalen Gründen auf einer erneuten Weihe "sub conditione".)

Einem Mann mit dieser Lebensleistung wird man kaum gerecht, indem man
ihn als Scharlatan und Betrüger abtut oder ihn mit undurchsichtigem
Sektenschwindel in Verbindung bringt. Braschi weist auch den Vorwurf,
"Schismatiker" zu sein, entschieden zurück. Er ist weder ein Irrlehrer,
noch ist er vom Glauben abgefallen, noch hat er eine Spaltung in der
Kirche hervorgerufen; und letztere Voraussetzung müsste erfüllt sein, um
ihn "Schismatiker" zu nennen.
Zum Vorwurf, Romulo Braschi sei nur ein "episcopus vagans", also ein
Bischof ohne Anbindung an eine bestimmte Diözese, folgender Hinweis:
Beileibe nicht jeder Priester und Bischof der röm.-kath. Kirche ist
einer realen Gemeinde bzw. Diözese zugeordnet. Es ist langjährige
römische Praxis, z.B. im diplomatischen Dienst des Vatikans stehende
Repräsentanten  aus reinen Prestigegründen zu Bischöfen zu weihen. Und
für welche territoriale Gemeinde sind denn die geweihten Priester
zuständig, die in den Kirchenverwaltungen arbeiten oder in der Jugend-
oder Gefängnisseelsorge? Mit der Frage der Kirchlichkeit ihrer
Würdenträger geht die Kirchenobrigkeit m.E. recht willkürlich und
opportunistisch um.
Von den rund 4000 röm.-kath. Bischöfen weltweit sind nur knapp 3000 im
"Päpstlichen Jahrbuch" aufgeführt.  Die übrigen zählen zu den "episcopi
vagantes", den nicht in eine nationale Bischofskonferenz integrierten
Bischöfen. In der apostolischen Sukzession stehen sie jedoch allemal:
Wem sie in der rechten Intention und unter Anrufung des Heiligen Geistes
die Hände auflegen, der - oder die - ist sakramental gültig geweiht.

An dieser Stelle der allgemeinen Diskussion über die Priesterinnenweihe
wird oft eine aufschlussreiche Tendenz spürbar:
Obwohl viele Menschen (gerade auch aus kirchenreformerischen Bewegungen)
der Frauenordination grundsätzlich wohlwollend gegenüberstehen, lehnen
sie diese konkrete Weihe aus verschiedenen Gründen vehement ab. Sie
merken vielleicht gar nicht, dass sie mit der Verwirklichung des
Frauenpriestertums eigentlich die Lösung aller aktuellen
innerkirchlichen Konflikte und Probleme erwarten. Das erklärt, warum in
der Diskussion dann an das Verhalten der Priesterinnen andere Maßstäbe
angelegt werden als an das ihrer männlichen Kollegen. Das wird besonders
deutlich am Beispiel der apostolischen Sukzession.
Um zu vermeiden, dass die Weihe nachträglich aus formalen (nicht
theologischen) Gründen von Rom für ungültig erklärt werden könnte,
waren den Frauen die zweifelsfreie apostolische Sukzession des weihenden
Bischofs und die genaue Befolgung des röm.-kath. Weiheritus sehr wichtig
- was im Übrigen seit Hunderten von Jahren bei allen Weihen männlicher
Priester eine pure Selbstverständlichkeit ist.  Deshalb ist es höchst
unredlich, angesichts der Frauenpriesterweihe nun auf einmal den Vorwurf
eines "längst überholten, klerikalen, gar magischen Amtsverständnisses"
(so die altkatholische Theologin und Priesterin Angela Berlis  im
IKvu-Rundbrief "Querblick" vom August 2002, S. 23) quasi wie eine
Trumpfkarte aus dem Ärmel zu ziehen.
Die nunmehr geweihten Priesterinnen haben mit ihrem Schritt lediglich
den ihnen - nach ihrer Überzeugung - zustehenden Anspruch auf
Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit in der Kirche
wahrgenommen. Die Lösung aller kontroversen Fragen wie nach dem Amts-
und Sakramentenverständnis oder nach Zementierung bzw. Veränderung
kirchenhierarchischer Strukturen kann eine kleine Gruppe von
neugeweihten Priesterinnen gar nicht leisten. Das sind Fragen, die
dringend auf die gesamtkirchliche und  - theologische Tagesordnung
gehören und die auf allen Ebenen (auch innerhalb der
Kirchenreformbewegungen und des Kirchenvolkes) diskutiert werden müssen.
Die Priesterinnen haben für sich eine Entscheidung getroffen, die für
sie stimmig und richtig ist. Was bei Männern selbstverständlich ist,
sollte Frauen nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Das Thema "Mein Selbstverständnis als Priesterin" nahm während der
Ausbildungszeit einen breiten Raum ein, und es zeigt sich schon jetzt,
dass die Frauen in ihrem priesterlichen Leben neue Akzente setzen und
damit Wege zu einem neuen Amtsverständnis gehen. (Näheres dazu: III: Wie
geht es weiter?)

Drei weitere Gegenargumente werden immer wieder geäußert:
Gegenargument 1:  "Frauen, die ein Weiheamt in der katholischen Kirche
anstreben, müssen unbedingt ein abgeschlossenes Theologiestudium
nachweisen."

Gegenfragen:
Sind männliche Priester durch Theologiestudium und Priesterseminar in
jedem Fall hinreichend auf ihre beruflichen Anforderungen vorbereitet?
Bringt eine z.B. 60-jährige Religionslehrerin und Seelsorgehelferin mit
jahrzehntelanger Erfahrung in liturgischer und pastoraler Praxis nicht
ebenso wertvolle und unabdingbare Voraussetzungen mit?
Und eine Krankenschwester oder Altenpflegerin mit langjähriger Erfahrung
in der Sterbebegleitung?
Braucht die Kirche nicht dringend mehr Seelsorger und vor allem
Seelsorgerinnen?
Um einem möglichen Missverständnis vorzubeugen:  Junge Menschen, die
sich auf das Priester- bzw. Priesterinnenamt vorbereiten, sollten
selbstverständlich das komplexe Fach Theologie mit seinen verschiedenen
Disziplinen (z.B. Kirchengeschichte, Exegese, Pastoral etc.) studieren,
wobei zu wünschen wäre, dass dieses Studium auch kontroverse
Erkenntnisse und Fragestellungen zulässt. Aber gegen die
Lebenserfahrung, die Kreativität und das Einfühlungsvermögen vor allem
auch älterer Frauen soll und darf ein Hochschulstudium nicht
ausgespielt werden. Das Ausmaß an Verzweiflung und Elend in unserer Welt
wird mit jedem Tag größer. Aber um Menschen in Notlagen und Konflikten,
in Trauer und Ängsten beizustehen, spielt eine hoch qualifizierte
akademische Ausbildung sicher nicht die erste Rolle.
Die weihebereiten Frauen haben in ihrem fast dreijährigen
Ausbildungslehrgang zusätzliche Kompetenzen erworben, u. a. in Fragen
der Pastoral, Liturgie, Homiletik, Sakramentenlehre und Psychologie. Der
Schwerpunkt ihrer Ausbildung lag jedoch auf der pastoralen und
liturgischen Praxis und dem Austausch von entsprechenden Erfahrungen.
Viele Frauen weisen darauf hin, dass ihre Berufung und ihre
priesterlichen Fähigkeiten in ihrem derzeitigen persönlichen
Wirkungskreis auch schon vor der Weihe längst Anerkennung gefunden
hatten.



Gegenargument  2:  "Priesterinnenweihe - ja! Aber erst muss das
Kirchenrecht dahingehend geändert werden."

Den Frauen ist bewusst, dass sie mit ihrem Schritt gegen ein bestehendes
kirchliches Gesetz verstoßen haben: (c. 1024 CIC = Codex Iuris Canonici:
"Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.")
        Aber ( Gegenfragen ): Wie passt dieses Gesetz zu der auch von Papst
und
Bischöfen immer wieder beschworenen Person- bzw. Menschenwürde der Frau
und der Würde ihrer christlichen Existenz?
Steht dieses Gesetz nicht im Widerspruch zur Gott-Ebenbildlichkeit der
Frau, wie sie ihr in Gen 1,27 zugesagt ist, oder zur Aussage im
Galaterbrief (Gal. 3,27 f): "Ihr alle, die ihr auf Christus getauft
seid, habt Christus angezogen ... Da gilt nicht mehr Mann und Frau; denn
alle seid ihr eins in Christus Jesus."
Fügt dieses Gesetz der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche nicht
vielmehr schweren Schaden zu?
Aus einem Leserbrief von Rainer Spanhel aus Marktredwitz im Februar 2002
an die Süddeutsche Zeitung: "Die weltliche Rechtsordnung kennt sehr wohl
das Problem, dass ein einfaches Gesetz, soweit es gegen höheres Recht
verstößt, keine rechtlichen Wirkungen zeitigt. Könnte es also nicht doch
sein, dass die zitierte Norm des Kirchenrechts unwirksam ist, da sie
höheres Recht, in diesem Fall den Text der Heiligen Schrift, zumindest
jedoch ihren Geist missachtet?"
Christine Mayr-Lumetzberger, die Sprecherin der Priesterinnen,
rechtfertigt diese Weihe "contra legem" mit dem Hinweis, dass "sich das
Kirchenrecht noch nie durch Verhandlungen geändert hat, sondern immer
nur durch Rechtsbruch".
Nebenbei bemerkt hat noch niemand von den vielen, die sagen:
"Priesterinnenweihe ja, aber so nicht!" angeben können, wie die Weihe
denn stattdessen zu realisieren sei. Da gibt es dann nur ratloses
Schulterzucken und Vertrösten auf eine nebulöse Zukunft.


Gegenargument  3: "Die Priesterinnenweihe setzt die Einheit der Kirche
aufs Spiel. Eine Spaltung der Kirche wird leichtfertig
heraufbeschworen."

Gegenfragen:
Was ist das für eine Einheit, die immer wieder stabilisiert
werden muss, indem Andersdenkende, Andersfühlende und -sprechende
gemaßregelt, ausgegrenzt und zum Schweigen gebracht werden?
Was ist von einer Einheit zu halten, die mit Hilfe eidesstattlicher
Gehorsamkeitsverpflichtung, Diskussionsverboten und Androhung von
Sanktionen aufrechterhalten wird?
                Autorität und Glaubwürdigkeit des Lehramtes werden
weltweit immer mehr in Frage gestellt. Seit Jahren ist in den Medien, in
der theologischen Literatur und im Kirchenvolk eine spannende und
bereichernde Auseinandersetzung über theologische Streitfragen in vollem
Gange. Muss man nicht ehrlicherweise feststellen, dass die viel
beschworene und  falsch verstandene Einheit der katholischen Kirche an
vielen Stellen der Welt auch schon jetzt nicht mehr existiert - wenn man
sie denn mit einer Glaubensuniformität gleichsetzt?
Aber vielleicht kann man kirchliche Einheit auch ganz anders definieren.
Zitat aus dem "Frauen - Herdenbrief" der österreichischen "Wir sind
Kirche" - Bewegung:
"Die römisch-katholische Kirche ist eine vielfältige Gemeinschaft und
beheimatet Menschen unterschiedlicher Mentalität und Lebensform. Wenn es
gelingt, Begegnung und Auseinandersetzung zu suchen, sowie die
Konflikte, die aus den vorhandenen Gegensätzen entstehen, offen
anzusprechen, sehen wir darin eine Chance und Bereicherung für alle. Wir
wollen zu einer Kirche beitragen, in der alle Menschen den Mut und das
Selbstvertrauen gewinnen, Verschiedenheit auszuhalten, sich nicht
gegeneinander auszuspielen: zu einer Kirche, in der jeder Frau und jedem
Mann aus ihrer Lebensform und ihren Lebenserfahrungen heraus Autorität
zugestanden wird. Wir wünschen uns eine Kirche, in der allen Menschen,
ob Frau oder Mann, für ihre persönlichen Lebensentscheidungen und -
erfahrungen Achtung und Wertschätzung entgegen gebracht werden."


Ein Thema muss noch erwähnt werden, das für besonders viel
Aufmerksamkeit und Aufregung im Kirchenvolk gesorgt hat:
 "die Exkommunikation".
Der Präfekt der Glaubenskongregation im Vatikan, Kardinal Ratzinger,
sprach nach einem Ultimatum an die geweihten Frauen zum 5. August 2002
die Exkommunikation aus, ohne dass diese Kirchenstrafe vom Papst formell
gebilligt worden wäre.
Diese Reaktion des Vatikans kam natürlich nicht unerwartet und bot den
Frauen Gelegenheit, öffentlich die von der Glaubenskongregation
vorgebrachten  Anschuldigungen zurückzuweisen und noch einmal die
Beweggründe ihrer Weihe darzulegen.
Fristgerecht reichten sie mit Unterstützung von Rechtsanwälten und unter
Berufung auf kirchenrechtliche Vorschriften Beschwerde ein, die sie an
die Glaubenskongregation, an den Apostolischen Nuntius und an die
Bischofskonferenzen von Deutschland, Österreich und den USA schickten.
In dieser Beschwerde, deren Empfang zwar bestätigt, die aber inhaltlich
bis heute unbeantwortet blieb und wohl auch noch eine ganze Weile
bleiben wird,  weisen die Frauen nach, dass die ausgesprochene
Exkommunikation durch die Normen des CIC nicht gedeckt ist. Unter
Benennung der betreffenden Canones des CIC weisen die Frauen alle
Beschuldigungen zurück, denn nach can. 221 § 3 haben "die
Christgläubigen das Recht, mit kanonischen Strafen (- also auch mit
Exkommunikation -) nur nach Maßgabe des Gesetzes belegt zu werden".
Im CIC werden für die Exkommunikation folgende neun Straftaten benannt:
Glaubensabfall, Irrglauben, Abtrünnigkeit, Kirchenaustritt, Verletzung
des Beichtgeheimnisses, Abtreibung, Wegwerfen von Hostien, physische
Gewalt gegen den Papst und Lossprechung des Mitschuldigen an einer Sünde
gegen das sechste Gebot des Dekalogs.
Keines dieser Delikte haben die geweihten Frauen begangen.
Und der Straftatbestand eines "schwerwiegenden Verstoßes gegen die
göttliche Verfassung der Kirche" - so der Vorwurf Kardinal Ratzingers -,
diesen gesetzlichen Straftatbestand kennt das kanonische Strafrecht gar
nicht.
Vielmehr verlangen die Frauen nun nach can. 221 § 1 ein geordnetes
Verfahren, in dem ihnen zusteht, "ihre Rechte, die sie in der Kirche
besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts
vor dem zuständigen kirchlichen Gericht zu verteidigen".
Die Eingabe dieser Beschwerde wurde im Oktober 2002 vom Vatikan
bestätigt und nach dessen eigenen Angaben an die zuständigen Stellen
weitergeleitet. Damit  befindet sich die Exkommunikation sozusagen in
einem schwebenden Verfahren, und nach Meinung der Frauen wird sie es
vermutlich sehr lange bleiben, denn die strafrechtliche Begründung der
Exkommunikation und die damit notwendig verbundene theologische
Diskussion der Priesterinnenweihe dürfte für den Vatikan problematisch
sein.

Aber eins ist klar: die Rechtfertigungs- und Argumentationspflicht liegt
jetzt beim Vatikan. Der Theologe Peter Eicher drückt es so aus: "Es
haben sich diejenigen Männer vor Gott, der Welt und der katholischen
Kirche zu rechtfertigen, die Frauen am Priestersein hindern -  und nicht
Frauen, die sich weihen lassen."


Bei dieser Gelegenheit muss das weit verbreitete Missverständnis
ausgeräumt werden, die Exkommunikation sei gleichbedeutend mit
Ausschluss aus der Kirche. Die Exkommunikation verbietet (nach c. 1331)
u.a. Empfang und Spendung der Sakramente sowie die Ausübung kirchlicher
Dienste und Ämter, die Kirchen- bzw. Gemeindemitgliedschaft bleibt davon
unberührt.



III  Wie geht es weiter?
------------------------
Die betroffenen Frauen fühlen sich gar nicht exkommuniziert und leben
und handeln auch dementsprechend. Sie sind nach der zum Teil
lebenslangen Wartezeit und dem unbeschreiblich anstrengenden halben Jahr
der konkreten Vorbereitung seit der Weihe sehr erleichtert und gelöst,
erfahren viel Zustimmung und Unterstützung und blicken  optimistisch in
die Zukunft. Seitdem sie als geweihte Priesterinnen in der
Öffentlichkeit bekannt geworden sind, werden sie oft von Menschen um
Hilfe gebeten, auf der Straße, im Museum, sogar im Supermarkt. Besonders
Männer bitten sie um ein Beichtgespräch, Tauf- und Trauungsgottesdienste
finden statt, Sterbebegleitung war teilweise schon vor der Weihe ein
vertrautes Aufgabengebiet.
Nach ihren eigenen Angaben wollen die Priesterinnen sich besonders auch
um die Menschen bemühen, die sich außerhalb der Kirche auf einer
spirituellen Suche befinden oder die von der röm.-kath. Kirche an den
Rand gedrängt wurden, wie z. B. Priester, die in einer Beziehung mit
einer Frau leben, geschiedene Wiederverheiratete oder in homosexuellen
Partnerschaften lebende Menschen.
Sie machen sich auch Gedanken zur Frage, ob Priester- bzw.
Priesterin-Sein bedeuten muss, in einer Gemeinde für alles und jedes
verantwortlich zu sein: von der Gemeinde- und Gottesdienstleitung bis
Seelsorgedienst, Sakramentenspendung, Verwaltungsfragen und, und, und.
Vorstellbar und wünschenswert wäre hingegen ein Seelsorgeteam mit
unterschiedlichen Schwerpunkten.
Die Frauen werden außerdem zu Vorträgen und Diskussionen eingeladen und
finden bestätigt, was sie sich gewünscht haben, dass es nämlich für das
Frauenpriestertum im Kirchenvolk eine hohe Akzeptanz gibt. Und nun
hoffen sie, dass sie auch interessierten jüngeren Frauen Vorbild sein
können, dass sie ihnen Mut machen und helfen können, Berufungen
wahrzunehmen und zu leben und sich nicht länger von einem fragwürdigen
Verbot zurückschrecken zu lassen.
Denn viele Menschen innerhalb und vor allem auch am Rand der Kirche
warten darauf, dass mehr Frauen Priesterinnen werden.


Rosemarie Gärtner
Dezember 2002


Die Sprecherinnen der Gruppe 'WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN'
für Österreich: Christine Mayr-Lumetzberger
und für Deutschland: Dr. Gisela Forster
danken Rosemarie Gärtner für diesen NEWSLETTER und wünschen allen
Leserinnen und Lesern ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2003!
 
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