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VD


AKTION

2004

D A N K E

F Ü R

D A S

M I T F E I E R N

FESTE zur SPENDUNG DER WEIHESAKRAMENTE FÜR FRAUEN IN DER rk KIRCHE finden am - Samstag, den 26. Juni 2004 in Passau (Leitung Gruppe: WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN)

- Samstag, den 2. Juli 2005 in Lyon, Frankreich (Leitung Gruppe: Rk PRIESTERINNEN)

- Montag, den 25. Juli 2005 in Gananoque, Kanada, am St. Lawrence River (Leitung Gruppe: RCWP) - Samstag, den 24. Juni 2006 in Rohrschach/Bodensee/Schweiz (Leitung Gruppe: Rk PRIESTERINNEN) - Montag, den 31. Juli 2006 in Pittsburgh/USA (Leitung Gruppe: RCWP) - 4. Mai 2008 in USA-Midwest (Leitung Gruppe RCWP) - 29. Mai 2008 in Canada-West (Leitungs Gruppe RCWP) - 20. Juli 2008 in Boston (Leitung Gruppe RCWP) - 27. Juli 2008 in Santa Barbara (Leitung Gruppe RCWP) - 14. August 2008 in Lexinkton (Leitung Gruppe RCWP) - Oktober 2008 in Deutschland (Katakombenweihe) (Leitung Gruppe RK Priesterinnen) - 2009 mehrere Bischöfinnenweihen in USA (Leitung Gruppe RK Priesterinnen) - 2010 Februar Bischöfinnenweihe in California (Leitungs Gruppe RCWP) statt. - 2010 In Nordamerika wird die 100. Frau zur rk Priesterin geweiht. - 2022 Jubiläumsfest 20 Jahre Priesterinnen 2002 bis 2022

S C H I F F

Die Tradition des Schiffes als Ort der Bewegung und des Vorwärtsgehens wurde beibehalten: Frauen wurden wieder auf einem Schiff geweiht.

2002

Kardinal Ratzinger hat den 7 geweihten Priesterinnen am 10. Juli 2002 ein MONITUM mit der Androhung der Exkommunikation geschickt (siehe unten). .

Kardinal Ratzinger ist nun Papst Benedikt XVI. E-Mail Adresse ist: JLA12065@aol.com

Erklärung (MONITUM)

Die von Kardinal Ratzinger und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Erzbischof Tarcisio Bertone, unterzeichnete Erklärung hat folgenden Wortlaut:

"Am vergangenen 29. Juni hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft, Romulo Antonio Braschi, versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White die Priesterweihe zu erteilen.

Um das Gewissen der Gläubigen zu orientieren und jeden Zweifel in dieser Angelegenheit zu beseitigen, möchte die Kongregation für die Glaubenslehre in Erinnerung rufen, dass die Kirche gemäß dem Apostolischen Schreiben 'Ordinatio sacerdotalis' von Papst Johannes Paul II. 'keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben'. Die erfolgte 'Priesterweihe' ist die Simulation eines Sakramentes und deshalb ungültig und nichtig und stellt einen schweren Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche dar. Weil der 'weihende' Bischof einer schismatischen Gemeinschaft angehört, handelt es sich darüber hinaus um ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Der Vorfall schadet auch der rechten Förderung der Frau, die in der Kirche und in der Gesellschaft einen eigenen, spezifischen und unersetzbaren Platz einnimmt.

Mit dieser Erklärung, die sich den vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der Österreichischen Bischofskonferenz anschließt, werden die oben genannten Frauen gemäß Kan. 1347 § 1 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) verwarnt, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen, wenn sie nicht - bis zum 22. Juli 2002 - die Nichtigkeit der von einem schismatischen Bischof empfangenen "Weihe" anerkennen, die im Widerspruch zur endgültigen Lehre der Kirche steht, und Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis".


From: Wolfgang Dettenkofer
To: JLAI2065@aol.com
Sent: Friday, August 09, 2002 11:16 AM
Subject: Exkommunikation

Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger,Ihre Exkommunikationen stoßen auf Unverständis und sind der Sache wohl wenig dienlich. Die Leute beten um Priesternachwuchs, und Gott erhört sie nicht, weil die Kirchenleitung nicht hinhört, was der Wille Gottes heute ist.Meditieren Sie vielleicht einmal Apg 1,22 und Mt 7,9-11Sie und noch mehr Papst Johannes-Paul II. tun mir leid, daß Sie nicht wie ich in Pension gehen wollen.Haben Sie denn wirklich Angst, daß es nicht in Ihrem Sinn in der Kirche weiter gehen könnte?

Hermann Wolfgang Dettenkofer OStR i.R., Priester ohne Amt


Von: Mag. Gustav Krammer [mailto:gustav.krammer@utanet.at]
Gesendet: Samstag, 10. August 2002 06:55
An: JLAI2065@aol.com
Cc: priesterinnen@utanet.at
Betreff: Werdet wie die Kinder!

Verehrter Herr Kardinal Ratzinger!

"...dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben..."

Es ist wie Sie richtig sagen: eine "Entscheidung", der Ausgang einer Verhandlung, eines Beschlusses, eines Spieles. Setzen Sie sich doch wieder mit Ihren weiteren Herrschaften zusammen und wagen Sie unter sich eine neue Verhandlung, ein neues Spiel! Wenn der Heilige Geist dabei ist, wird Er sich am Ergebnis und an der Entscheidung zeigen.

Leider haben Sie keine Kinder, sonst würden Sie wissen, dass diese immer tun und erreichen, was sie für ihr (natürliches) Recht erachten. Da bezwecken Verbote oder Strafdrohungen überhaupt nichts. Und deshalb sagte uns Jesus: "Werdet wie die Kinder! Denn wenn ihr nicht wie die Kinder werdet, habt ihr nicht Anteil am Reich Gottes!"

Mit lieben Grüßen und in der Hoffnung auf einen grenzenlosen Geist der Versöhnung unter uns, die wir Zeugen Seines Reiches der Liebe und Versöhnung sein wollen.

Mag. Gustav Krammer


Von: Kofler [mailto:koflers@a1.net]
Gesendet: Dienstag, 13. August 2002 13:52
An: JLAI2065@aol.com
Cc: priesterinnen@utanet.at
Betreff: Priesterinnenweihe

Ermahnung des getauften und gefirmten Katholiken Gerhard Kofler an Joseph Card. Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation, Rom.

Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger,

angeregt durch Herrn Dr. Herbert Kohlmaier, Wien, (vgl. Kirche In Nr. 6/2002) habe ich mit Schreiben vom 6. August 2002 meinem Diözesanbischof erklärt, dass ich nicht bereit bin, jene Entscheidungen der Kirchenleitung anzunehmen, die mit der wohlverstandenen Botschaft des Evangeliums nicht in Einklang zu bringen sind, und ich mich in diesem Umfang ausdrücklich von der kirchenrechtlichen Gehorsamspflicht der Katholiken (can 212 CIC) löse.

In diesem Sinne bin ich unter anderem nicht bereit, mich an das Apostolische Schreiben Ordinatio sacerdotalis zu halten.

Auch bemerke ich, dass can 1024 CIC den Artikeln 9 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die die freie Religionsausübung ohne Diskriminierung insbesondere auf Grund des Geschlechts garantieren, gröblich zu widersprechen scheint.

Eine wirksame Beschwerdemöglichkeit gemäß Artikel 13 EMRK dagegen ist nicht ersichtlich.

Der Versuch vom 5. August 2002, die sieben katholischen Frauen, die am 29. Juni 2002 das Sakrament der Priester(innen)weihe empfangen haben, zu exkommunizieren, entspricht nicht den Vorgaben des Artikels 6 EMRK für ein faires Verfahren, sondern ist vielmehr geeignet, die Kirchenleitung von den Gläubigen zu entfremden. Die Zweifel dieser Frauen, ob der Empfang eines bestimmten Sakraments gesetzlich strafbar sei (vgl Artikel 7 EMRK - keine Strafe ohne Gesetz), erscheinen nicht entkräftet.

Überhaupt dürfte die ?Verfassung der Kirche? das Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl daran hindern, der genannten Konvention beizutreten, was dessen Rechtsordnung als rückständig, finster, mittelalterlich, diktatorisch, ja als Schande in Europa, zu bezeichnen erlaubt.

Ich ermahne Sie daher, innerhalb angemessener Zeit

  1. die Nichtigkeit der Exkommunikation zu erklären,
  2. Reue zu bekennen und um Verzeihung zu bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis,

ansonsten

  • Sie mir über kurz oder lang wie ein Heide seien (Mt 18,17) - Zöllner hingegen nicht, das bin ich selbst - und
  • ein zukünftiger Papst einst für die von Ihnen gesetzten Handlungen wohl um Verzeihung bitten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Frastanz, 13. August 2002

MMag Gerhard Kofler

Auf Kasal 51
A-6820 Frastanz


Von: "Edith Höltmann" [mailto:edith.hoeltmann@t-online.de]
Gesendet: Mittwoch, 14. August 2002 17:07
An: JLA12065@aol.com
Cc: priesterinnen@utanet.at; koflers@a1.net
Betreff: Solidarität mit Priesterinnen

14. August 2002

Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger,

ich schließe mich dem Urteil und den Forderungen von Gerhard Kofler vom 13. August 2002 voll an.

Mit freundlichen Grüßen

Edith Höltmann
Lindenschmitstr.3
81371 München


An die Kongregation für die Glaubenslehre

Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger,

Wir fühlen uns gedrängt, zu dem von Ihrer Kongregation veröffentlichten Monitum vom 10. Juli und zu dem Dekret zur Feststellung der Exkommunikation vom 5. August 2002, wovon die von Bischof Romulo Braschi am 29.06.02 ordinierten Frauen betroffen sind, Stellung zu nehmen.

Als nahe Verwandte von Frau Dr. Ida Raming und gute Bekannte von Frau Dr. Iris Müller können wir bezeugen, dass die beiden Theologinnen bereits seit dem 2. Vatikanischen Konzil bis heute in zahlreichen Veröffentlichungen einsichtige Gründe für die Frauenordination in der römisch-katholischen Kirche vorgebracht haben. Die überzeugenden Argumente der Frauen sind leider bei der vatikanischen Kirchenleitung auf taube Ohren gestoßen. Ein "endgültiges" Nein zur Frauenordination war die Antwort, trotz weltweiter Befürwortung der Frauenordination von wissenschaftlicher theologischer Seite.

Durch ihre Ordination haben die sieben Frauen ein existentielles Zeugnis für ihre Berufung zum priesterlichen Dienst abgelegt. Wenn Sie als Antwort darauf diese Frauen exkommunizieren, sehen wir darin eine große Ungerechtigkeit.

Ihre Behauptung, dass diese Frauen ein "Ärgernis" bei den Gläubigen verursacht hätten, ist völlig unzutreffend: Sie zeigt, wie weit entfernt Ihre Wahrnehmung von der Einstellung der Gläubigen an der Basis ist. Täglich erfahren wir, dass die Gläubigen sehr wohl an dem Ausschluss der Frauen von allen Weiheämtern Ärgernis nehmen, nicht aber an dem notgedrungenen Handeln der 7 Frauen gegen die überholten Regeln der Kirchenleitung. Von vielen Seiten, auch aus ländlichen Gebieten, z.B. aus dem katholischen Emsland, kommt Zustimmung zu dem Handeln der Frauen.

Sehr geehrter Herr Kardinal! Geben Sie Gott die Ehre und erkennen Sie die Berufung dieser Frauen zum priesterlichen Amt an; denn "Gottes Geist weht, wo er will" und bindet sich in seinem Ruf zum priesterlichen Dienst nicht an das (männliche) Geschlecht!

Hochachtungsvoll,

Wilhelmine Ull, Elisabeth Mödden, Clemens Mödden, Georg Völlering

(Der Brief wurde am 12. August 02 per Post an die Kongregation für die Glaubenslehre geschickt.)


Lindenfels, den 10.8.02

An Herrn
Joseph Cardinal Ratzinger
I - 00120 Citta des Vaticano
Italien

Sehr geehrter Herr Kardinal,

nach Kenntnis Ihrer offiziellen Massregelung der sieben Katholikinnen erscheint es mir als Phänomen, dass Sie, dem soviel Intelligenz und hohes Bildungsniveau nachgesagt werden, diesen ebenso gescheiten wie tief religiösen Frauen, die mehrere Jahre ihre Entscheidung überdacht haben, gerade 7 Tage Zeit geben, zu bereuen und sich zu entschuldigen. Damit werden Sie wohl mit einem neuen Negativrekord in die bunte Kirchengeschichte eingehen nach Hexenverbrennnungen und Kreuzzügen, die alles andere als auf eine göttliche Verfassung dieser Kirche schliessen lassen, die Sie ins Feld führen.

Dem vernünftigen Zeitgenossen, der nicht mit "Betriebsblindheit" geschlagen ist, dürfte es nicht schwerfallen, zu erkennen, auf welcher Seite der Hl. Geist wirksam ist und wo bodenlose Dummheit regiert, gegen die erfahrungsgemäß kein Kraut gewachsen ist.

Mit freundlichen Gruß

Karl Keutler


Von: Simone Vogel-Kappeler [mailto:blackbird@cyberstep.ch]
Gesendet: Sonntag, 18. August 2002 11:36
An: JLAI2065@aol.com
Cc: priesterinnen@utanet.at
Betreff: Kirche der Zukunft

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

ich gehe nicht davon aus, dass Sie dieses Mail wirklich lesen, und wenn Sie es lesen, kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie meine Meinung interessiert, wo Ihnen doch nicht einmal Ihr eigenes Kirchenrecht so wichtig ist, dass Sie es ernst nehmen, wenn es nicht Ihren Interessen entspricht.

Nun ist es aber so, dass diese Kirche so fest meine Kirche ist wie Ihre. Mehr noch, ich habe zwei Kinder, so dass von mir vielleicht Katholiken der Zukunft erzogen werden können. Um meine Kinder zu Katholiken der Zukunft erziehen zu können, brauche ich aber eine Kirche der Zukunft.

Die Kirche, die Sie zu manifestieren versuchen, ist eine Kirche der Vergangenheit. Wenn die Botschaft von Jesus, dem Nazarener, bis heute überlebt hat und immer noch gelebt wird, ist das sicher nicht wegen "Der katholischen Kirche", sondern wegen der für Sie offenbar unwichtigen Menschen, die Kinder aufziehen, sich um Randständige, Arme und Kranke kümmern, Menschen in Angst beistehen, auf die Erde und in den Tod begleiten, ihnen die wichtigsten Dinge über GOTT und die Welt beizubringen versuchen, die Wäsche waschen, putzen, kochen, Geld verdienen, beten, Liebe leben und lehren, Brücken bauen, sich in Toleranz üben, Frauen und Männer, die leben, was Jesus uns lehrte. Das Evangelium, insbesondere die Bergpredigt, enthält viele tiefe Wahrheiten, die Ihnen eigentlich den Schlaf rauben müssten.

Ich kann nicht verstehen, weshalb Sie die Zeit, die Ihnen auf der Erde gegeben ist, dazu benutzen, diese Kirche möglichst unglaubwürdig zu machen.

Organismen, die leben sollen, müssen sich verändern, erneuern dürfen. Wenn sich etwas Lebendiges nicht mehr verändern kann oder darf, stirbt es.

Ein lebendiger Organismus, der langsam stirbt, das ist es, was ich seit meiner Kindheit beobachten kann. Es geht Ihnen ganz offensichtlich um Machterhalt, nicht um Wachstum und Liebe, um ein gemeinsames Auf-dem-Weg-Sein.

Ich wünschte, Sie würden endlich einer Kirche der Zukunft eine Chance geben.

Ich danke diesen Frauen, die mit ihrer mutigen Tat ein Stück Zukunft zu schaffen versuchen.

Mit freundlichen Grüssen

S. Vogel-Kappeler


DIE MITGLIEDER DER

I N T E R N A T I O N A L E N
W I R   S I N D   K I R C H E
B E W E G U N G

Geben zu Kardinal Ratzingers Exkommunikation der 7 Frauen, die auf der Donau ordiniert wurden, folgende Erklärung ab (Statement of Member Groups of the International We Are Church Movement (IMWAC) on the action by Cardinal Ratzinger to Excommunicate the Seven Women Ordained on the Danube):

On June 29th of this year, seven women - acting in good conscience - were ordained to the priesthood in a rite that the Vatican considers illegal and invalid. This week, Cardinal Ratzinger?s office, the Congregation for the Doctrine of the Faith, excommunicated those women because they refused to repudiate what their consciences embrace fully: the validity of their ordinations.

The International We Are Church Movement (IMWAC) condemns this action by Cardinal Ratzinger as a violation of these women?s consciences and destructive of community in the church.

The root issue here is the ordination of women. Are women equals of men in the church, or not? St. Paul said in Galatians 3:28: ?In Christ?there is no male nor female.? The Second Vatican Council taught when it said in Gaudium et Spes, ?Every type of discrimination?based on sex?is to be overcome and eradicated a contrary to God?s intent.? (#29). Denying ordination to women in an indefensible position in today?s church, given these teachings, the signs of the times, and the overwhelming support for women?s ordination (the sensus fidelium) among the faithful.

Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche - Kirchenvolksbegehren (South Tirol)
Le Réseau Culture et foi (Canada/Quebec)
Católicas Por el Derecho a Decidir (Mexico)
Womens Ordination South Africa/We Are Church (WOSA-WAC) (SouthAfrica)
Somos Iglesia de Venezuela (Venezuela)
Acht Mei Beweging (Netherlands)
Paves (Belgium)
Nós Somos Igreja (Portugal)
Wir sind Kirche (Germany)
We Are Church (NorthAmerica)

[Volunteers invited for translations of this text for the IMWAC Lists in French, Spanish and German(KVB)]

*********************
Isaac Wüst
Erasmuslaan 92
NL-1185 BJ Amstelveen
Nederland
tel.: +31-(0)20-441.3339
mobile: +31-(0)6-1509.2185
e-mail: isaac.wust@wxs.nl

DIE GRUPPE: WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN UND DIE 7 PRIESTERINNEN DANKEN DEN WIR SIND KIRCHE GRUPPEN DER AUFGEFÜHRTEN LÄNDER SEHR FÜR DIESE UNTERSTÜTZUNG!


Gruppe: Weiheämter für Frauen
Sprecherin für Österreich:
Christine Mayr-Lumetzberger, mmcml@ping.at, 0043-7615-7566
Sprecherin für Deutschland:
Dr. Gisela Forster, gisela.forster@campus.lmu.de, 0049-8151-970039
Eisenwerkstraße 4
A 4020 LINZ



AN DIE PRESSE am 18.9. 2002 0.00 Uhr

Herr Kardinal Ratzinger hatte laut Kirchenrecht, CIC can 1735, 30 Tage
Zeit, auf den Einspruch der Gruppe: 'Weiheämter für Frauen'
mit dem Antrag auf

1) Rücknahme der Exkommunikation
2) Beiordnung eines im Kirchenrecht kundigen Anwalts

zu antworten.

Die 30 Tage sind am 13.9.2002 um 14 Uhr verstrichen. Wir haben weitere
3 Tage auf eine Antwort von Herrn Kardinal Ratzinger gewartet.

Bis heute ist eine Antwort von Herrn Kardinal Ratzinger

n i c h t

eingetroffen.

Herr Kardinal Ratzinger verweigert durch dieses Verhalten weiterhin
den von uns beantragten Dialog und verstößt damit gegen entsprechende
Vorschriften des Kirchenrechts, in denen ausdrücklich auf eine
Anhörung der durch ein Strafdekret Betroffenen hingewiesen wird
(vgl. can. 50 u. can. 1733 § 1 CIC).

Kardinal Ratzinger stellt sich damit auch gegen einschlägige Gesetze
eines jeden Rechtsstaates, wonach für den Strafvollzug verpflichtend
vorgeschrieben ist, dass Angeklagte "gehört" werden, vor
Vollzug einer Strafe die Möglichkeit bekommen, ihre Lage darzustellen
und einen grundätzlichen Schutz mit der Möglichkeit zur Verteidigung
erhalten.

Angesichts dieser Sachlage stellt sich die prinzipielle Frage,
inwieweit dieses Verhalten des Präfekten der Kongregation für die
Glaubenslehre, Kard. J. Ratzinger, vereinbar ist mit den Verfassungen
demokratischer Staaten, und ob eine Institution, die elementare
Grundrechte der Staaten, in denen sie wirkt, missachtet, die
Privilegien dieser demokratischen Staaten in Anspruch nehmen darf.
Konkret: Ist es hinnehmbar, dass demokratisch verfasste Staaten der
Welt weiterhin der römisch-katholischen Kirche den bevorzugten Status:
'Anstalt des öffentlichen Rechts' geben, wenn die römisch-katholische
Kirche sich explizit gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) der
Bundesrepublik Deutschland stellt: "1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich. 2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden...".
Kann die römisch-katholische Kirche in Anspruch nehmen, von allen
Bürgerinnen und Bürgern eines Staates Zuschüsse und Vergünstigungen zu
erhalten, wenn sie nicht bereit ist, die Grundrechte dieser
Bürgerinnen und Bürger zu achten und zu schützen?


Die Gruppe: 'Weiheämter für Frauen' erhebt deshalb aus formalen,
inhaltlichen und verfassungsrechtlichen Gründen
BESCHWERDE.

Diese BESCHWERDE wird von den Frauen in den nächsten 15 TAGEN
eingereicht werden: Konkret muß sie bis zum 27.9. 2002 14 Uhr beim
Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre
vorliegen.



Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland


Sehr geehrte Frau Forster, muy estimado Rómulo:

hiermit übersende ich Ihnen unsere Meldung von heute in Bezug auf Ihre
Pressemitteilung. Mit freundlichen Grüßen, Juan Carlos Tellechea.

(Diese Pressemitteilung erschien am 18. September 2002 in den Ländern
Argentinien, Brasilien, Mexiko und Kolumbien.

Für alle unsere Home-page-Leserinnen und Leser aus den spanisch
sprechenden Ländern veröffentlichen wir den Text von
Juan Carlos Tellechea (tellpress@t-online.de) in spanisch).


Alemania-Iglesia
   Mujeres sacerdotes demandan a Ratzinger por violación del derecho
canónico

   BERLIN, Sep 17 (AFP) - La siete mujeres ordenadas sacerdotes el
pasado junio en Alemania por un arzobispo argentino quieren presentar
una demanda contra el prefecto de la Congregación vaticana para la
Doctrina de la Fe, cardenal Josef Ratzinger, por violación del derecho
canónico, anunció este martes su portavoz en Munich (sur de Alemania).
   "El cardenal Ratzinger se niega a escuchar a las mujeres afectadas
por su decreto de excomunión, violando las normas del derecho canónico
que establecen expresamente que las personas afectadas por una sanción
deben ser escuchadas", afirmó la teóloga Gisela Forster, una de las
mujeres ordenadas el 29 de junio por el prelado Rómulo Braschi.
   El plazo para responder al recurso presentado por las cuatro
alemanas, dos austríacas y una estadounidense el 14 de agosto contra el
decreto de excomunión vencía el pasado viernes, pero hasta el momento el
jefe de la antigua Inquisición ha guardado absoluto silencio.
   "Esa es la praxis desde hace siglos y no va a cambiar", confiaron a
la AFP fuentes vaticanas en Berlín. "No se trata de una vieja generación
de cardenales que opina así, sino que los nuevos cardenales también
piensan lo mismo", agregaron.
   Para el Vaticano "estas siete mujeres excomulgadas no pertenecen más
a la Iglesia y por lo tanto no tienen derecho a ser escuchadas",
comentaron los informantes, que pidieron el anonimato. "El prefecto de
la Congregación no va a contestar a los recursos que presenten las
mujeres y, a lo sumo, lo único que podrán hacer es protestar, pero no
van a ser escuchadas", señalaron dignatarios eclesiásticos.
   Las siete mujeres nombraron a un abogado canónico para que defienda
su caso ante el Vaticano, invocando las normas que establecen su derecho
a ser escuchadas para exponer su situación antes de que les sea aplicada
una pena, y presentarán su reclamación dentro de los próximos 15 días.
     jct/ip.mc

Sehr geehrte Damen,

Herr Oswald Stein hat im Namen unserer Gruppe "Wir sind Kirche" im Bistum Limburg den zu Ihrer Information beigefügten Brief nach Rom geschickt.

Viele Grüße

Hansjürgen Dörr

H. u. H. Dörr, Erzgebirgstr. 26, 65520 Bad Camberg
Tel.: 06434 / 6804 Fax: 06434 / 900 610
e-Mail: Hansjuergen.Doerr@t-online.de

KirchenVolksBewegung
"Wir sind Kirche" im Bistum Limburg
Kontaktadresse:
Oswald Stein
Lerchenweg 2a
61462 Königstein
Tel. +49 (06174) 2 13 69
"Wir sind Kirche im Bistum Limburg. c/o Oswald Stein. Lerchenweg 2a, 61462 Königstein
[Spendenkonto:] ,,Wir sind Kirche" im Bistum Limburg
Konto 3 726 019 133 bei der
Limburger Volksbank
(Bankleitzahl 511 900 00)
Königstein, den 2.9.2002
Congregatio Pro Doctrina Fidei
c.o. Joseph Kardinal Ratzinger
Palazzo del S. Ufficio
I-00120 Citta del Vaticano
Sehr geehrter Herr Kardinal,
Mit großer Betroffenheit haben wir die Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre vom 10. Juli 2002 über die zu Priesterinnen geweihten Frauen zur Kenntnis genommen. Man hat nicht ein Gespräch im christlichen Geist mit ihnen gesucht, sondern ist mit der Keule der Exkommunikation gegen sie vorgegangen. Dabei fällt auf, daß die römische Erklärung im wesentIichen juristisch argumentiert. Kann es sein, daß auch die Glau- benskongregation erkannt hat, daß die Argumente gegen die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern theologisch nicht tragfähig sind?
Aber selbst die juristische Begründung ist zweifelhaft. Auch wenn es zutreffen sollte, daß Bischof Braschi ein Schismatiker ist - nach seinem Selbstverständnis ist er das nicht - , so heißt das auch nach kirchlicher Lehre nicht, daß seine Weihe ungültig ist. Der Katechismus der KathoIischen Kirche von 1993 erklärt in Artikel 1582: "Das Weihe- sakrament verleiht ein unauslöschliches geistiges Zeichen." Zwar heißt es in dem darauf folgenden Artikel: "Ein gültig Geweihter kann aus angemessenen Gründen der Verpflichtungen und Ämter enthoben werden, oder es kann ihm verboten werden, sie auszuüben." Doch wird gleich hinzugefügt: "Er kann aber nicht wieder Laie im eigent- lichen Sinn werden, denn das durch die Weihe eingeprägte Mal ist unauslöschlich. Die Berufung und Sendung, die er am Tag seiner Weihe erhalten hat, prägen ihn für immer." Das bedeutet doch wohl: Auch eine von der kirchlichen Obrigkeit verbotene Weihe- handlung ist gültig, wenngleich ein Verstoß gegen das kanonische Recht.
Besonders schockierend in der Erklärung der Glaubenskongregation ist die Formulie- rung, die Weihe der Frauen stelle "einen schweren Verstoß gegen die göttliche Ver- fassung der Kirche dar." Wie kann man von einer "göttlichen Verfassung der Kirche" reden? Eine Verfassung ist immer etwas von Menschen Geschaffenes. Ist es nicht ein Verstoß gegen das zweite Gebot des Dekalogs, wenn Menschenwerk als göttlich bezeichnet wird?
Die Erklärung fordert von den geweihten Frauen, sie müßten "Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis." Uns scheint, diese Forderung müsse man angesichts ihres höchst unchristlichen Verhaltens an die Kongregation für die Glaubenslehre richten.
Mit freundlichen Grüßen
Oswald Stein
Für "Wir sind Kirche" im Bistum Limburg

NOVEMBER AKTION

- EINE INITIATIVE AUS DER SCHWEIZ -

Die Not in der röm.-kath. Kirche ist gross:
Priestermangel, Überlastung kirchlicher Mitarbeiter, Sakramentennotstand, das Leiden priesterlicher Menschen, die eine nicht zölibatäre Lebensform wählen, ...
Änderungen sind dringend not - wendig.
Wir arbeiten an einer geschwisterlichen Kirche, in der die Charismen jedes Getauften wichtig sind zur Gestaltung einer Kirche des Lebens. Wir vertrauen dem Wirken des Geistes zu vielfältigem Leben in Fülle. Wir laden Sie ein zu den

Mahnwachen,
die am
Sonntag, 24. November 2002 um 17.00 Uhr
an folgenden Orten stattfinden.
Basel, Don Bosco
Bern, Dreifaltigkeitskirche (Krypta)
Bettlach, Pfarrei St. Klemenz
Biel, St. Marien
Buochs, St. Martin
Effretikon, St. Martin
Luzern, St. Paul
Zürich, Liebfrauen Kirche

Wir freuen uns über jede weitere Pfarrei, die ebenfalls eine Mahnwache anbietet. (Bitte um Kontaktaufnahme)
Während ca. einer Stunde treffen wir uns zu Gebet, Stille und Gesang. Die Gruppe "Pfarreien in Not - wir bauen weiter" ist eine überregionale, überdiözesane Gruppe, die auf verschiedenen Ebenen das Thema der veränderten Zulassungsbedingungen zum Priesteramt in der röm.-kath. Kirche immer wieder im Gespräch und im Bewusstsein halten will.
Kontaktpersonen Ciril Berther, Oetwil an der Limmat, 01 748 50 65
Bernadette Inauen-Wehrmüller, Udligenswil, 041 371 06 44
Isabel und Thomas Messmer-Meile, Nidau, 032 331 75 56
http://de.geocities.com/pfarreien_in_not/
pfarreien_in_not@yahoo.de


 
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e-mail priesterinnen@forestfactory.de