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AKTION2004 D A N K E F Ü R D A S M I T F E I E R N FESTE zur SPENDUNG DER WEIHESAKRAMENTE FÜR FRAUEN IN DER rk KIRCHE finden am - Samstag, den 26. Juni 2004 in Passau (Leitung Gruppe: WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN) - Samstag, den 2. Juli 2005 in Lyon, Frankreich (Leitung Gruppe: Rk PRIESTERINNEN) - Montag, den 25. Juli 2005 in Gananoque, Kanada, am St. Lawrence River (Leitung Gruppe: RCWP) - Samstag, den 24. Juni 2006 in Rohrschach/Bodensee/Schweiz (Leitung Gruppe: Rk PRIESTERINNEN) - Montag, den 31. Juli 2006 in Pittsburgh/USA (Leitung Gruppe: RCWP) - 4. Mai 2008 in USA-Midwest (Leitung Gruppe RCWP) - 29. Mai 2008 in Canada-West (Leitungs Gruppe RCWP) - 20. Juli 2008 in Boston (Leitung Gruppe RCWP) - 27. Juli 2008 in Santa Barbara (Leitung Gruppe RCWP) - 14. August 2008 in Lexinkton (Leitung Gruppe RCWP) - Oktober 2008 in Deutschland (Katakombenweihe) (Leitung Gruppe RK Priesterinnen) - 2009 mehrere Bischöfinnenweihen in USA (Leitung Gruppe RK Priesterinnen) - 2010 Februar Bischöfinnenweihe in California (Leitungs Gruppe RCWP) statt. - 2010 In Nordamerika wird die 100. Frau zur rk Priesterin geweiht. - 2022 Jubiläumsfest 20 Jahre Priesterinnen 2002 bis 2022S C H I F F Die Tradition des Schiffes als Ort der Bewegung und des Vorwärtsgehens wurde beibehalten: Frauen wurden wieder auf einem Schiff geweiht. 2002 Kardinal Ratzinger hat den 7 geweihten Priesterinnen am 10. Juli 2002 ein MONITUM mit der Androhung der Exkommunikation geschickt (siehe unten). . Kardinal Ratzinger ist nun Papst Benedikt XVI. E-Mail Adresse ist: JLA12065@aol.com
From: Wolfgang Dettenkofer Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger,Ihre Exkommunikationen stoßen auf Unverständis und sind der Sache wohl wenig dienlich. Die Leute beten um Priesternachwuchs, und Gott erhört sie nicht, weil die Kirchenleitung nicht hinhört, was der Wille Gottes heute ist.Meditieren Sie vielleicht einmal Apg 1,22 und Mt 7,9-11Sie und noch mehr Papst Johannes-Paul II. tun mir leid, daß Sie nicht wie ich in Pension gehen wollen.Haben Sie denn wirklich Angst, daß es nicht in Ihrem Sinn in der Kirche weiter gehen könnte? Hermann Wolfgang Dettenkofer OStR i.R., Priester ohne Amt Von: Mag. Gustav Krammer [mailto:gustav.krammer@utanet.at] Verehrter Herr Kardinal Ratzinger! "...dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben..." Es ist wie Sie richtig sagen: eine "Entscheidung", der Ausgang einer Verhandlung, eines Beschlusses, eines Spieles. Setzen Sie sich doch wieder mit Ihren weiteren Herrschaften zusammen und wagen Sie unter sich eine neue Verhandlung, ein neues Spiel! Wenn der Heilige Geist dabei ist, wird Er sich am Ergebnis und an der Entscheidung zeigen. Leider haben Sie keine Kinder, sonst würden Sie wissen, dass diese immer tun und erreichen, was sie für ihr (natürliches) Recht erachten. Da bezwecken Verbote oder Strafdrohungen überhaupt nichts. Und deshalb sagte uns Jesus: "Werdet wie die Kinder! Denn wenn ihr nicht wie die Kinder werdet, habt ihr nicht Anteil am Reich Gottes!" Mit lieben Grüßen und in der Hoffnung auf einen grenzenlosen Geist der Versöhnung unter uns, die wir Zeugen Seines Reiches der Liebe und Versöhnung sein wollen. Mag. Gustav Krammer Von: Kofler [mailto:koflers@a1.net] Ermahnung des getauften und gefirmten Katholiken Gerhard Kofler an Joseph Card. Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation, Rom. Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger, angeregt durch Herrn Dr. Herbert Kohlmaier, Wien, (vgl. Kirche In Nr. 6/2002) habe ich mit Schreiben vom 6. August 2002 meinem Diözesanbischof erklärt, dass ich nicht bereit bin, jene Entscheidungen der Kirchenleitung anzunehmen, die mit der wohlverstandenen Botschaft des Evangeliums nicht in Einklang zu bringen sind, und ich mich in diesem Umfang ausdrücklich von der kirchenrechtlichen Gehorsamspflicht der Katholiken (can 212 CIC) löse. In diesem Sinne bin ich unter anderem nicht bereit, mich an das Apostolische Schreiben Ordinatio sacerdotalis zu halten. Auch bemerke ich, dass can 1024 CIC den Artikeln 9 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die die freie Religionsausübung ohne Diskriminierung insbesondere auf Grund des Geschlechts garantieren, gröblich zu widersprechen scheint. Eine wirksame Beschwerdemöglichkeit gemäß Artikel 13 EMRK dagegen ist nicht ersichtlich. Der Versuch vom 5. August 2002, die sieben katholischen Frauen, die am 29. Juni 2002 das Sakrament der Priester(innen)weihe empfangen haben, zu exkommunizieren, entspricht nicht den Vorgaben des Artikels 6 EMRK für ein faires Verfahren, sondern ist vielmehr geeignet, die Kirchenleitung von den Gläubigen zu entfremden. Die Zweifel dieser Frauen, ob der Empfang eines bestimmten Sakraments gesetzlich strafbar sei (vgl Artikel 7 EMRK - keine Strafe ohne Gesetz), erscheinen nicht entkräftet. Überhaupt dürfte die ?Verfassung der Kirche? das Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl daran hindern, der genannten Konvention beizutreten, was dessen Rechtsordnung als rückständig, finster, mittelalterlich, diktatorisch, ja als Schande in Europa, zu bezeichnen erlaubt. Ich ermahne Sie daher, innerhalb angemessener Zeit
ansonsten
Mit freundlichen Grüßen Frastanz, 13. August 2002 MMag Gerhard Kofler Auf Kasal 51 Von: "Edith Höltmann" [mailto:edith.hoeltmann@t-online.de] 14. August 2002 Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger, ich schließe mich dem Urteil und den Forderungen von Gerhard Kofler vom 13. August 2002 voll an. Mit freundlichen Grüßen Edith Höltmann An die Kongregation für die Glaubenslehre Sehr geehrter Herr Kardinal Ratzinger, Wir fühlen uns gedrängt, zu dem von Ihrer Kongregation veröffentlichten Monitum vom 10. Juli und zu dem Dekret zur Feststellung der Exkommunikation vom 5. August 2002, wovon die von Bischof Romulo Braschi am 29.06.02 ordinierten Frauen betroffen sind, Stellung zu nehmen. Als nahe Verwandte von Frau Dr. Ida Raming und gute Bekannte von Frau Dr. Iris Müller können wir bezeugen, dass die beiden Theologinnen bereits seit dem 2. Vatikanischen Konzil bis heute in zahlreichen Veröffentlichungen einsichtige Gründe für die Frauenordination in der römisch-katholischen Kirche vorgebracht haben. Die überzeugenden Argumente der Frauen sind leider bei der vatikanischen Kirchenleitung auf taube Ohren gestoßen. Ein "endgültiges" Nein zur Frauenordination war die Antwort, trotz weltweiter Befürwortung der Frauenordination von wissenschaftlicher theologischer Seite. Durch ihre Ordination haben die sieben Frauen ein existentielles Zeugnis für ihre Berufung zum priesterlichen Dienst abgelegt. Wenn Sie als Antwort darauf diese Frauen exkommunizieren, sehen wir darin eine große Ungerechtigkeit. Ihre Behauptung, dass diese Frauen ein "Ärgernis" bei den Gläubigen verursacht hätten, ist völlig unzutreffend: Sie zeigt, wie weit entfernt Ihre Wahrnehmung von der Einstellung der Gläubigen an der Basis ist. Täglich erfahren wir, dass die Gläubigen sehr wohl an dem Ausschluss der Frauen von allen Weiheämtern Ärgernis nehmen, nicht aber an dem notgedrungenen Handeln der 7 Frauen gegen die überholten Regeln der Kirchenleitung. Von vielen Seiten, auch aus ländlichen Gebieten, z.B. aus dem katholischen Emsland, kommt Zustimmung zu dem Handeln der Frauen. Sehr geehrter Herr Kardinal! Geben Sie Gott die Ehre und erkennen Sie die Berufung dieser Frauen zum priesterlichen Amt an; denn "Gottes Geist weht, wo er will" und bindet sich in seinem Ruf zum priesterlichen Dienst nicht an das (männliche) Geschlecht! Hochachtungsvoll, Wilhelmine Ull, Elisabeth Mödden, Clemens Mödden, Georg Völlering (Der Brief wurde am 12. August 02 per Post an die Kongregation für die Glaubenslehre geschickt.) Lindenfels, den 10.8.02 An Herrn Sehr geehrter Herr Kardinal, nach Kenntnis Ihrer offiziellen Massregelung der sieben Katholikinnen erscheint es mir als Phänomen, dass Sie, dem soviel Intelligenz und hohes Bildungsniveau nachgesagt werden, diesen ebenso gescheiten wie tief religiösen Frauen, die mehrere Jahre ihre Entscheidung überdacht haben, gerade 7 Tage Zeit geben, zu bereuen und sich zu entschuldigen. Damit werden Sie wohl mit einem neuen Negativrekord in die bunte Kirchengeschichte eingehen nach Hexenverbrennnungen und Kreuzzügen, die alles andere als auf eine göttliche Verfassung dieser Kirche schliessen lassen, die Sie ins Feld führen. Dem vernünftigen Zeitgenossen, der nicht mit "Betriebsblindheit" geschlagen ist, dürfte es nicht schwerfallen, zu erkennen, auf welcher Seite der Hl. Geist wirksam ist und wo bodenlose Dummheit regiert, gegen die erfahrungsgemäß kein Kraut gewachsen ist. Mit freundlichen Gruß Karl Keutler Von: Simone Vogel-Kappeler [mailto:blackbird@cyberstep.ch] Sehr geehrter Herr Ratzinger, ich gehe nicht davon aus, dass Sie dieses Mail wirklich lesen, und wenn Sie es lesen, kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie meine Meinung interessiert, wo Ihnen doch nicht einmal Ihr eigenes Kirchenrecht so wichtig ist, dass Sie es ernst nehmen, wenn es nicht Ihren Interessen entspricht. Nun ist es aber so, dass diese Kirche so fest meine Kirche ist wie Ihre. Mehr noch, ich habe zwei Kinder, so dass von mir vielleicht Katholiken der Zukunft erzogen werden können. Um meine Kinder zu Katholiken der Zukunft erziehen zu können, brauche ich aber eine Kirche der Zukunft. Die Kirche, die Sie zu manifestieren versuchen, ist eine Kirche der Vergangenheit. Wenn die Botschaft von Jesus, dem Nazarener, bis heute überlebt hat und immer noch gelebt wird, ist das sicher nicht wegen "Der katholischen Kirche", sondern wegen der für Sie offenbar unwichtigen Menschen, die Kinder aufziehen, sich um Randständige, Arme und Kranke kümmern, Menschen in Angst beistehen, auf die Erde und in den Tod begleiten, ihnen die wichtigsten Dinge über GOTT und die Welt beizubringen versuchen, die Wäsche waschen, putzen, kochen, Geld verdienen, beten, Liebe leben und lehren, Brücken bauen, sich in Toleranz üben, Frauen und Männer, die leben, was Jesus uns lehrte. Das Evangelium, insbesondere die Bergpredigt, enthält viele tiefe Wahrheiten, die Ihnen eigentlich den Schlaf rauben müssten.Ich kann nicht verstehen, weshalb Sie die Zeit, die Ihnen auf der Erde gegeben ist, dazu benutzen, diese Kirche möglichst unglaubwürdig zu machen. Organismen, die leben sollen, müssen sich verändern, erneuern dürfen. Wenn sich etwas Lebendiges nicht mehr verändern kann oder darf, stirbt es. Ein lebendiger Organismus, der langsam stirbt, das ist es, was ich seit meiner Kindheit beobachten kann. Es geht Ihnen ganz offensichtlich um Machterhalt, nicht um Wachstum und Liebe, um ein gemeinsames Auf-dem-Weg-Sein. Ich wünschte, Sie würden endlich einer Kirche der Zukunft eine Chance geben. Ich danke diesen Frauen, die mit ihrer mutigen Tat ein Stück Zukunft zu schaffen versuchen. Mit freundlichen Grüssen S. Vogel-Kappeler
Gruppe: Weiheämter für Frauen Sprecherin für Österreich: Christine Mayr-Lumetzberger, mmcml@ping.at, 0043-7615-7566 Sprecherin für Deutschland: Dr. Gisela Forster, gisela.forster@campus.lmu.de, 0049-8151-970039 Eisenwerkstraße 4 A 4020 LINZ AN DIE PRESSE am 18.9. 2002 0.00 Uhr Herr Kardinal Ratzinger hatte laut Kirchenrecht, CIC can 1735, 30 Tage Zeit, auf den Einspruch der Gruppe: 'Weiheämter für Frauen' mit dem Antrag auf 1) Rücknahme der Exkommunikation 2) Beiordnung eines im Kirchenrecht kundigen Anwalts zu antworten. Die 30 Tage sind am 13.9.2002 um 14 Uhr verstrichen. Wir haben weitere 3 Tage auf eine Antwort von Herrn Kardinal Ratzinger gewartet. Bis heute ist eine Antwort von Herrn Kardinal Ratzinger n i c h t eingetroffen. Herr Kardinal Ratzinger verweigert durch dieses Verhalten weiterhin den von uns beantragten Dialog und verstößt damit gegen entsprechende Vorschriften des Kirchenrechts, in denen ausdrücklich auf eine Anhörung der durch ein Strafdekret Betroffenen hingewiesen wird (vgl. can. 50 u. can. 1733 § 1 CIC). Kardinal Ratzinger stellt sich damit auch gegen einschlägige Gesetze eines jeden Rechtsstaates, wonach für den Strafvollzug verpflichtend vorgeschrieben ist, dass Angeklagte "gehört" werden, vor Vollzug einer Strafe die Möglichkeit bekommen, ihre Lage darzustellen und einen grundätzlichen Schutz mit der Möglichkeit zur Verteidigung erhalten. Angesichts dieser Sachlage stellt sich die prinzipielle Frage, inwieweit dieses Verhalten des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kard. J. Ratzinger, vereinbar ist mit den Verfassungen demokratischer Staaten, und ob eine Institution, die elementare Grundrechte der Staaten, in denen sie wirkt, missachtet, die Privilegien dieser demokratischen Staaten in Anspruch nehmen darf. Konkret: Ist es hinnehmbar, dass demokratisch verfasste Staaten der Welt weiterhin der römisch-katholischen Kirche den bevorzugten Status: 'Anstalt des öffentlichen Rechts' geben, wenn die römisch-katholische Kirche sich explizit gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland stellt: "1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden...". Kann die römisch-katholische Kirche in Anspruch nehmen, von allen Bürgerinnen und Bürgern eines Staates Zuschüsse und Vergünstigungen zu erhalten, wenn sie nicht bereit ist, die Grundrechte dieser Bürgerinnen und Bürger zu achten und zu schützen? Die Gruppe: 'Weiheämter für Frauen' erhebt deshalb aus formalen, inhaltlichen und verfassungsrechtlichen Gründen BESCHWERDE. Diese BESCHWERDE wird von den Frauen in den nächsten 15 TAGEN eingereicht werden: Konkret muß sie bis zum 27.9. 2002 14 Uhr beim Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vorliegen. Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland Sehr geehrte Frau Forster, muy estimado Rómulo: hiermit übersende ich Ihnen unsere Meldung von heute in Bezug auf Ihre Pressemitteilung. Mit freundlichen Grüßen, Juan Carlos Tellechea. (Diese Pressemitteilung erschien am 18. September 2002 in den Ländern Argentinien, Brasilien, Mexiko und Kolumbien. Für alle unsere Home-page-Leserinnen und Leser aus den spanisch sprechenden Ländern veröffentlichen wir den Text von Juan Carlos Tellechea (tellpress@t-online.de) in spanisch). Alemania-Iglesia Mujeres sacerdotes demandan a Ratzinger por violación del derecho canónico BERLIN, Sep 17 (AFP) - La siete mujeres ordenadas sacerdotes el pasado junio en Alemania por un arzobispo argentino quieren presentar una demanda contra el prefecto de la Congregación vaticana para la Doctrina de la Fe, cardenal Josef Ratzinger, por violación del derecho canónico, anunció este martes su portavoz en Munich (sur de Alemania). "El cardenal Ratzinger se niega a escuchar a las mujeres afectadas por su decreto de excomunión, violando las normas del derecho canónico que establecen expresamente que las personas afectadas por una sanción deben ser escuchadas", afirmó la teóloga Gisela Forster, una de las mujeres ordenadas el 29 de junio por el prelado Rómulo Braschi. El plazo para responder al recurso presentado por las cuatro alemanas, dos austríacas y una estadounidense el 14 de agosto contra el decreto de excomunión vencía el pasado viernes, pero hasta el momento el jefe de la antigua Inquisición ha guardado absoluto silencio. "Esa es la praxis desde hace siglos y no va a cambiar", confiaron a la AFP fuentes vaticanas en Berlín. "No se trata de una vieja generación de cardenales que opina así, sino que los nuevos cardenales también piensan lo mismo", agregaron. Para el Vaticano "estas siete mujeres excomulgadas no pertenecen más a la Iglesia y por lo tanto no tienen derecho a ser escuchadas", comentaron los informantes, que pidieron el anonimato. "El prefecto de la Congregación no va a contestar a los recursos que presenten las mujeres y, a lo sumo, lo único que podrán hacer es protestar, pero no van a ser escuchadas", señalaron dignatarios eclesiásticos. Las siete mujeres nombraron a un abogado canónico para que defienda su caso ante el Vaticano, invocando las normas que establecen su derecho a ser escuchadas para exponer su situación antes de que les sea aplicada una pena, y presentarán su reclamación dentro de los próximos 15 días. jct/ip.mc Sehr geehrte Damen, Herr Oswald Stein hat im Namen unserer Gruppe "Wir sind Kirche" im Bistum Limburg den zu Ihrer Information beigefügten Brief nach Rom geschickt. Viele Grüße Hansjürgen Dörr H. u. H. Dörr, Erzgebirgstr. 26, 65520 Bad Camberg KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche im Bistum Limburg. c/o Oswald Stein. Lerchenweg 2a, 61462 Königstein Königstein, den 2.9.2002 Congregatio Pro Doctrina Fidei Sehr geehrter Herr Kardinal, Mit großer Betroffenheit haben wir die Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre vom 10. Juli 2002 über die zu Priesterinnen geweihten Frauen zur Kenntnis genommen. Man hat nicht ein Gespräch im christlichen Geist mit ihnen gesucht, sondern ist mit der Keule der Exkommunikation gegen sie vorgegangen. Dabei fällt auf, daß die römische Erklärung im wesentIichen juristisch argumentiert. Kann es sein, daß auch die Glau- benskongregation erkannt hat, daß die Argumente gegen die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern theologisch nicht tragfähig sind? Aber selbst die juristische Begründung ist zweifelhaft. Auch wenn es zutreffen sollte, daß Bischof Braschi ein Schismatiker ist - nach seinem Selbstverständnis ist er das nicht - , so heißt das auch nach kirchlicher Lehre nicht, daß seine Weihe ungültig ist. Der Katechismus der KathoIischen Kirche von 1993 erklärt in Artikel 1582: "Das Weihe- sakrament verleiht ein unauslöschliches geistiges Zeichen." Zwar heißt es in dem darauf folgenden Artikel: "Ein gültig Geweihter kann aus angemessenen Gründen der Verpflichtungen und Ämter enthoben werden, oder es kann ihm verboten werden, sie auszuüben." Doch wird gleich hinzugefügt: "Er kann aber nicht wieder Laie im eigent- lichen Sinn werden, denn das durch die Weihe eingeprägte Mal ist unauslöschlich. Die Berufung und Sendung, die er am Tag seiner Weihe erhalten hat, prägen ihn für immer." Das bedeutet doch wohl: Auch eine von der kirchlichen Obrigkeit verbotene Weihe- handlung ist gültig, wenngleich ein Verstoß gegen das kanonische Recht. Besonders schockierend in der Erklärung der Glaubenskongregation ist die Formulie- rung, die Weihe der Frauen stelle "einen schweren Verstoß gegen die göttliche Ver- fassung der Kirche dar." Wie kann man von einer "göttlichen Verfassung der Kirche" reden? Eine Verfassung ist immer etwas von Menschen Geschaffenes. Ist es nicht ein Verstoß gegen das zweite Gebot des Dekalogs, wenn Menschenwerk als göttlich bezeichnet wird? Die Erklärung fordert von den geweihten Frauen, sie müßten "Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis." Uns scheint, diese Forderung müsse man angesichts ihres höchst unchristlichen Verhaltens an die Kongregation für die Glaubenslehre richten. Mit freundlichen Grüßen NOVEMBER AKTION- EINE INITIATIVE AUS DER SCHWEIZ - Die Not in der röm.-kath. Kirche ist gross: Mahnwachen, Wir freuen uns über jede weitere Pfarrei, die ebenfalls eine Mahnwache
anbietet. (Bitte um Kontaktaufnahme) |