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AKTUELLES
A K T U E L L E S EREIGNISSE von 1998 - 2004 1998 1998 - 2001 Januar 2001 März 2002 März 2002 Palmsonntag 2002 9. Mai 2002 29. Juni 2002 Kardinal Ratzinger erläßt ein MONITUM (Ermahnung), mit dem er den neu geweihten Priesterinnen die Exkommunikation androht, falls sie nicht bis zum 22. Juli 2002 "Reue bekennen" und "um Verzeihung bitten":
11. Juli 2002 Persönlicher Brief an den Papst Lieber Papst Johannes Paul II., Sie sind ein welterfahrener und versöhnlicher, aufgeschlossener und
moderner Mensch. Ratzinger schreibt von einem § 1347, der nach genauer Nachsicht in dem Handbuch des katholischen Kirchenrechts eine Bestrafung beinhaltet, die nicht so schnell und so hart angewendet werden sollte: "Keinesfalls darf der Ordinarius ein Strafverfahren einleiten, wenn die Besserung des Täters auf andere Weise erreicht werden kann. Er muß daher auch prüfen, wie es um die hartnäckige Widersetzlichkeit eines Täters steht und ob nicht die Wiederherstellung der Gerechtigkeit und die Behebung eines Ärgernisses auch ohne Strafprozess erreicht werden können." (Josef Listl und Heribert Schmitz, Handbuch des Katholischen Kirchenrechts, Verlag Pustet, Regensburg 1999, Seite 1215) Wir Frauen denken, dass wir nach unserem Gewissen, das ja die höchste Entscheidungsinstanz bei einem Christen und einer Christin ist, richtig gehandelt haben. Wir wollen nicht länger zusehen, wie das Evangelium in der katholischen Kirche nicht mehr verkündet werden kann, weil die Männer nicht mehr bereit sind, sich für das Priesteramt zu entscheiden (der Rückgang der Neupriester ist dramatisch). Dazu glauben wir, dass "Strafe" in jedem Fall schlecht für künftige Dialoge ist - und wir wollen doch unsere Verständigungsbasis nicht zerstören. Wenn Sie jetzt das Damoklesschwert der Exkommunikation über uns hängen, so verletzen Sie uns zutiefst und geben uns keine Chance, mit Ihnen vernünftig ins Gespräch zu kommen. Besser als uns zu strafen wäre es, wir würden uns einmal offen über die ganze Angelegenheit unterhalten. Ob Kardinal Josef Ratzinger und Staatssekretät Bertoni dabei sein sollen, überlassen wir Ihnen; in jedem Fall sollten nicht mehr Männer als Frauen an dieser Unterredung teilnehmen: Sie verstehen schon, das Gleichgewicht der Geschlechter, das in fast allen Verfassungen der Staaten und Menschenrechtsgesetzen inzwischen fester Bestandteil ist. Wir könnten uns, wenn Sie uns zu sich einladen, oder wenn sie zu uns hier nach München, Passau oder Linz kommen, auch darüber unterhalten, warum Sie Herrn Bischof Romulo Braschi, unseren Weihebischof, so wenig schätzen. Er steht in einer klaren, sogar zweifachen apostolischen Sukzession, und seine Ressentiments gegen den Vatikan rühren aus jener Zeit, als er an der Seite der Arbeiter von Buenos Aires gegen die argentinische Militärdiktatur auftrat. Verfolgung und Gefängnis hat ihm dieses Engagement eingebracht, und alles andere als Schutz durch die argentinischen Bischöfe. Die römisch-katholische Kiche hat im Jahr 2000 bitter und öffentlich bereut, dass sie zur Militärdiktatur gehalten hat. Eine Versöhnung zwischen Bischof Romulo Braschi und Ihnen wäre historisch gesehen überfällig. Dem "Monitum" Ihres Präfekten Josef Ratzinger entnehmen wir außerdem, dass er grundsätzlich nichts gegen die Priesterinnenweihe hat, sondern dass er sie offensichtlich nur nicht von Romulo Braschi durchführen lassen wollte - eben weil er meint, dieser wäre "schismatisch". Einen dizidierten "Schismaversuch" können wir aber nicht erkennen. Da Ratzinger offenbar nichts gegen die Priesterinnenweihe an sich hat, würden wir ihm entgegenkommen, und uns ausnahmsweise von einem Bischof, den er für gut befindet und für würdig hält, sub conditione weihen lassen: wir würden das Ihm und Ihnen zuliebe tun. Das soll es ja in der römisch-katholischen Weltkirche schon öfters gegeben haben... Sie sehen, wir bemühen uns wirklich um eine Versöhnung. Wir lieben nicht den harten Kampf und den Krieg, vor allem nicht in der Kirche. Die römisch-katholische Kirchen wurde in der Vergangenheit ohnehin oft genug als abscheulich gewalttätig eingeschätzt - das wollen wir doch nicht fortsetzen! Gerade wir Frauen sind für unser Bemühen um Ausgleich, für unsere Wärme, für unsere Fähigkeiten hinzuhören und kommunikativ tätig zu sein, bekannt. Die Kirche braucht diese unsere Talente und Begabungen. Schauen Sie sich so manche Kleriker-Männerbünde an - da wird es Ihnen sicher auch nicht warm ums Herz. Also winken Sie Ihren Präfekten der Glaubenskongregation zu sich und ermahmen Sie ihn, gegen Frauen nicht so hart zu sein. Sicher - er weiß nicht, wie man mit Frauen umgeht, aber auch ältere Männer können so etwas lernen. Wir jedenfalls hoffen sehr auf mildere Töne, entgegenkommende Versöhnungsvorschläge und überhaupt auf eine Kirche, die bei den Menschen gut ankommt. Es handelt sich doch nur um einen Paragraphen des kirchlichen Gesetzbuchs (§ 1024) - und nur um die Änderung eines Wortes, von "Mann" auf "Mensch". Das wäre, wie Johannes XXIII bezüglich des Zölibatsgesetzes sagte, "nur ein Federstrich". Das Kirchenrecht wurde in der Vergangenheit schon so oft geändert und den Bedürfnissen der Zeit angepaßt. In diesem Sinne erwarten wir Ihre Antwort. herzlichen Gruß Dr.Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger 22. Juli 2002 Brief an Kardinal Ratzinger Die neu geweihten Priesterinnen weigern sich "Reue zu bekennen" und bitten nicht "um Verzeihung". Sie senden folgenden Brief an Kardinal Ratzinger:
5. August 2002 Dekret zur Feststellung der Exkommunikation
(Beide Schreiben im Kuvert gefunden in Berg, Samstag, 10. August 16 Uhr) zur Erklärung: 1. Als einziger Vorwurf ist geblieben: "SCHWERWIEGENDES VERGEHEN", auf eine Definition dieses Begriffes verzichtet die Kongregation für die Glaubenslehre. 2. Es wird Bezug genommen auf den § 1331 hier der Wortlaut:
3. EINEN AUSSCHLUSS AUS DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE BEDEUTET DIE EXKOMMUNIKATON N I C H T !!! Listl: Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Verlag Pustet, S. 1121: "Die Kirchenstrafe ist eine rechtliche Beschränkung, die die katholische Kirche jenen Gliedern auferlegt, die gegen die Ordnung in wichtiger Sache und in schuldhafter und anrechenbarer Weise gefehlt haben. NIEMALS ABER BEWIRKT EINE STRAFE DEN AUSSCHLUSS AUS DER KIRCHE". S. 1120: "Die Strafgewalt der Kirche wurde in alter und in neuer Zeit in Frage gestellt. In der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil entfachte vor allem Peter Huizing die Diskussion um die Begründung eines kirchlichen Strafrechts. Verstärkt wurde eine theologische Grundlegung gefordert. Libero Gerosa (Ist die Exkommunikation eine Strafe? in AfkKR 154 (1985), S. 83) stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Kirche, wenn sie Strafen verhänge, nicht im Widerspruch zu ihrem Wesen stehe, eine Gemeinschaft der Liebe zu sein, die sich auf den freien Glaubensakt gründet?" 14. August 2002 Antwort der Frauengruppe
27. September 2002 Beschwerde gegen Exkommunikation
21. Oktober 2002 Empfangsbestätigung P O S T a u s d e m V A T I K A N: ---------------------------------------------------------------- Congregatio pro doctrina fidei citta del vaticano Palazzo del S.Ufficio 21.Oktober 2002 Prot.N. 171/97-15881 Sehr geehrte Frauen! Die Kongregation bestätigt den Eingang Ihrer Schreiben vom 14. August 2002 sowie vom 27. September 2002, mit denen Sie die Rücknahme des Exkommunikationsdekrets vom 5. August 2002 beantragen bzw. Beschwerde gegen die Exkommunikation der sieben Frauen einlegen, die am 29. Juni 2002 versucht haben, das Sakrament der Priesterweihe zu empfangen. Ich teile Ihnen mit, dass die genannten Schreiben den für solche Fälle zuständigen Instanzen unterbreitet werden. Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich Ihr Augustine Di Nering Unter-Sekr. --------------------------------------------------------- 27. Januar 2003 Vatikan-Dekret bestätigt nochmals: 'Priesterinnen' sind exkommuniziert (12:44 Uhr)
Gruppe: Weiheämter für Frauen Sprecherin für Österreich: Christine Mayr-Lumetzberger Sprecherin für Deutschland: Dr. Gisela Forster S T E L L U N G N A H M E am 27.1.2003 nachts als -------------------------------------------------- P R E S S E E R K L Ä R U N G ZUR -------------------------------------------------- "Bestätigung der Exkommunikation", Herausgeber Joseph Card. Ratzinger Am 27.1.2003 nachmittags wurde über die Nachrichtenagenturen der Welt verbreitet, dass seine Eminenz Joseph Kardinal Ratzinger im Namen der römischen Glaubenskongregation im Pressesaal des Vatikans ein Schriftstück a u s h ä n g e n ließ, mit dem Inhalt, dass die 7 Frauen, die am 29. Juni 2002 auf einem Donauschiff die Priesterinnenweihe empfingen, endgültig exkommuniziert sind. Keiner von uns Frauen wurde ein Schreiben zugeschickt. Keine von uns wurde mündlich oder schriftlich informiert. Der Gewaltakt gegen die Frauen wurde von 13 Kardinälen und zwei Erzbischöfen vollzogen. Frauen waren an den Entscheidungen nicht beteiligt. Neu ist, dass Papst Johannes Paul II persönlich in das Verfahren mit einbezogen wurde, er persönlich hat die Veröffentlichung des Dekrets der endgültigen Exkommunikation angeordnet, heißt es. Alle 16 beteiligten höchsten römisch-katholischen Würdenträger, die die römisch-katholische Kirche bieten kann, drückten in dem Schlußwort des Dekrets ihre "Hoffnung" aus: Dass die Frauen den Weg zur Umkehr, zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche finden... WIR FRAUEN ANTWORTEN HIERAUF: ----------------------------- Wir sind über das Vorgehen des Vatikans tief erschüttert und von den harten Worten schwer getroffen. Fortwährend hatten wir gehofft, dass die höchsten Würdenträger des Vatikans einen Schritt in Richtung Anerkennung der Frau und Berücksichtigung der Frau in allen kirchlichen Ämtern gehen würden. Es war zwar nicht zu erwarten, dass bei Kardinälen ein Prozess hin zu einer Gleichberechtigung der Frau einsetzen würde, aber es wurde doch erhofft, dass sie als Männer nach all unseren Appellen und Schreiben lernen würden, die Würde der Frauen ohne Einschränkungen zu achten. Die Antwort heute zeigt jedoch, dass es den Kardinälen nicht gelungen ist, aus der jahrtausendealten Tradition der römisch-katholischen Kirche herauszutreten, sondern dass sie vielmehr in erschreckender Weise in gesellschaftlich längst überholten frauenfeindlichen Verhaltensmustern verharren. Wundert es, angesichts der Erziehung und der Lebensgeschichten dieser Männer? Zeigt nicht vielmehr auch dieser Gewaltakt gegen die Frauen, dass sie selbst Opfer eines dringend zu reformierenden Systems sind? Wir hegen keinen Hass in Richtung Rom. Im Gegenteil, wir können nachdrücklich versichern, dass wir in all unserem Handeln die geforderte "Einheit des Glaubens" nicht verletzen, dass wir "in Gemeinschaft mit der Kirche handeln" und uns weder im vergangen Jahr irgendetwas daran lag oder zukünftig daran liegen wird, die Kirche zu verletzen. Das Schreiben der Glaubenskongregation zeigt erneut, es liegt ein großes Missverständnis vor: 1. Der Vatikan glaubt, wir handeln gegen ihn, wollen ihm schaden oder Schmerzen zufügen, unser Ansinnen aber ist, die römisch-katholische Kirche gesunden zu lassen, sie zu öffnen hin zu einer Kirche, die für die Menschen der Gegenwart ansprechbar ist und dazu gehören die Gleichberechtigung der Frau genauso wie die ökumenische Annäherung. Wir kümmern uns um die Menschen, die von der beamteten Seelsorge nicht betreut werden. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Gemeinschaft. Frauen und Männer wollen vor Gott einander die Ehe versprechen, ohne dass ihnen erhobene Zeigefinger entgegengestreckt werden. Alte und kranke Menschen und ihre Angehörigen und Freunde bitten um die Krankensalbung, wem steht es zu, diese zu verweigern? 2. Wir wissen, dass wir sakramental gültig geweiht sind. Der Hinweis der römischen Kardinäle bestätigt ja geradezu die sakramental gültige Weihe, denn wenn darauf hingewiesen werden muss, dass etwas "nichtig" ist, dann besagt das in logischer Konsequent, dass etwas stattgefunden haben muss. Das bedeutet: Die Glaubenskongregation weiß nicht mit absoluter Gewissheit, dass die sakramental gültige Weihe "nichtig" war, deshalb fühlt sie sich gezwungen, die "Nichtigkeit" durch ein Dekret zu erklären. Für uns ist die "sakramental gültige Weihe" durch dieses Vorgehen bestätigt. 3. Die Glaubenskongregation verhängte eine "Spruchstrafe", das heißt, dass wir Frauen durch die Weihe k e i n e Tatstrafe begangen haben, sondern dass die Kardinäle uns durch "Aussprechen einer Strafe" verurteilen wollen. Dass unsere Handlung nicht zur Tatstrafe erklärt wurde, lässt uns hoffen, denn Beurteilungen von Menschen, und seien sie in einem noch so hohen Amt, lassen sich mit der Zeit revidieren und verändern (siehe Galilei). 4. Uns eine "Mittäterschaft" an einem Schisma vorzuwerfen, ist eine grobe Unterstellung. Wir Frauen haben in den vergangenen Monaten bewiesen, dass wir niemals auch nur daran dachten, ein Schisma anzuregen. Romulo Braschi ist ein Bischof in der apostolischen Sukzession, der sakramental gültig weihen kann. Das ist unbestritten und unabhängig von jedem Exkommunikationsversuch. 5. Beim päpstlichen Schreiben "ordinatio sacerdotalis" handelt es sich um KEIN Dogma - es ist daher nicht verpflichtend zu befolgen. Auf Grund dieser Argumentation werden wir weiter an der Gültigkeit unserer Weihe festhalten. Wir werden nicht provozieren, Niemanden in Gewissenskonflikte bringen, Pfarrer, die uns keine Kommunion mehr geben wollen, werden wir respektieren, sie nur auf die Freiheit des eigenen Gewissens hinweisen...und wir werden uns ganz nach dem Kirchenrecht richten, das besagt: Wenn jemand in Todesgefahr ist, dann dürfen wir auch als "Exkommunizierte" sakramental gültig Sakramente spenden. Bezogen auf das Leben: Wann sind Menschen nicht in Todesgefahr? Konkret: Wenn Menschen uns um Sakramente bitten, dann werden wir ihnen diese nicht verwehren, denn das wäre eine Sünde gegen unser Gewissen und das Gewissen steht auch bei der römisch-katholischen Kirche an höchster Stelle. Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland Dieser 1. STELLUNGNAHME wird in den nächsten Tagen ein persönliches Schreiben an die Kardinäle: Joseph Ratzinger und die anderen 12 Kardinäle, die "kollegial" gegen uns mitentschieden haben, folgen. Unmittelbar danach, werden wir 7 Frauen unsere "letzte Chance" nutzen und an den Papst persönlich einen APPELL zur Versöhnung mit der Hälfte der Menschheit (der weiblichen) richten. Für Rückfragen am Dienstag: Handy Dr. Gisela Forster 0049 (0)172 8535405 Handy Christine Mayr- Lumetzberger: 0043 (0) 664 15 444 26 e-mail anfragen, die aber erst am Mittwoch beantwortet werden können, da wir als "Arbeiterpriesterinnen" im lebendigen Arbeitsleben tätig sind: mailto:mmcml@ping.at mailto:gisela.forster@campus.lmu.de A N T W O R T A U F D I E E X K O M M U N I K A T I O N An die Kongregation für die Glaubenslehre 00120 Citta del Vaticano Palazzo del S. Ufficio An die Kardinäle Joseph Kardinal Ratzinger (Präfekt) Alfonso López Trujillo Ignace Moussa I. Daoud Giovanni Battista Re Francis Arinze, Jozef Tomko Achille Silvestrini Jorge Medina Estévez James Francis Stafford Zenon Grocholewski Walter Kasper Crescenzio Sepe Mario Francesco Pompedda An die Bischöfe Tarcisio Bertone, SDB Rino Fisichella 28. Februar 2003 Bezug: Prot. N. 337/02-16298 Betr.: Stellungnahme der sieben ordinierten Frauen zum Exkommunikationsdekret vom 21. 12. 2002 Sehr geehrte Herren Kardinäle sehr geehrte Herren Bischöfe, Die Kongregation für die Glaubenslehre hat im Dezember 2002 - mit ausdrücklicher Billigung des Papstes - die Exkommunikation der 7 Frauen, die die Priesterweihe am 29. Juni 2002 empfangen haben, noch einmal bekräftigt. Das Dekret der Kongregation wurde der österreichischen Sprecherin der Gruppe (Christine Mayr-Lumetzberger) im Januar 2003 zugeleitet. In unserer Stellungnahme zu dem Dekret beziehen wir uns vor allem auf Punkt 2b Ihres Schreibens, also auf den Aspekt der Lehre, weil er grundlegend für Ihr Urteil und Ihre Handlungsweise ist. Sie beschuldigen uns, dass wir "formell und hartnäckig die Lehre leugnen, die von der Kirche immer gelehrt und gelebt und von Johannes Paul II. in endgültiger Weise vorgelegt" worden sei, dass nämlich 'die Kirche keinerlei Vollmacht' habe, 'Frauen die Priesterweihe zu spenden'. (Sie stützen sich dabei auf das Apostolische Schreiben Ordinatio sacerdotalis, Nr. 4). Die "Leugnung dieser Lehre" sei "als Ablehnung einer Wahrheit, die zum katholischen Glauben" gehöre, "zu qualifizieren" und verdiene deshalb "eine gerechte Strafe" (vgl. can. 750 § 2; 1371 Nr. 1 CIC; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, Nr. 4A). Auf diese Weise widersprächen die betroffenen Frauen der kirchlichen Lehre über das "Lehramt des Nachfolgers Petri... und anerkennten "faktisch nicht die Unabänderlichkeit der Äußerungen des Papstes über Lehren, die in endgültiger Weise von allen Gläubigen zu halten" seien. Die Glaubenskongregation verlangt demnach im Einvernehmen mit dem Papst von uns, dass wir Frauen eine Lehre "fest anerkennen und halten" sollen (Ad tuendam fidem Nr. 4), die nachweislich der vollen Personwürde der Frau sowie ihrer vollen Gleichrangigkeit mit dem Mann widerspricht (vgl. Gal 3, 26-28). Dieser Widerspruch ist durch sorgfältige Quellenarbeit längst belegt worden. Jeder Ausschluss, und in diesem Falle von zentralen Ämtern/Diensten der Kirche (vgl. c. 1024 CIC) um des Geschlechtes willen, stellt einen nicht zu rechtfertigenden gewaltsamen Eingriff in die Freiheit und Personwürde eines Menschen dar. Can. 1024 CIC ist daher als ein unmoralisches kirchliches Gesetz zu betrachten, das keinerlei Existenzberechtigung hat. Es fügt den Betroffenen, also den Frauen, schweres Leid zu. Den gesetzlich verfügten Ausschluss der Frauen von den Weiheämtern (c. 1024), insbesondere vom Priesteramt, mit Hilfe schwerster Kirchenstrafen "endgültig" aufrecht zu erhalten, ist ein schwerwiegendes Vergehen. Nicht umsonst formuliert das 2. Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution (GS Nr. 29): "Da alle Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muss die grundlegende Gleichheit der Menschen immer mehr zur Anerkennung gebracht werden... Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechtes oder der Rasse.... muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht..." (vgl. auch LG Nr. 32). Ob es sich bei dem Ausschluss der Frauen von allen Weiheämtern (vgl. can. 1024 CIC) und der zugrunde liegenden Lehre um eine solche schwerwiegende Diskriminierung sexistischer Art handelt, das zu beurteilen, kommt nicht Ihnen zu, sondern vor allen anderen den von diesem Gesetz betroffenen Frauen. Unter Strafandrohung der Exkommunikation zu verlangen, dass wir dazu noch ja sagen und diesen Ausschluss gar als "Wahrheit, die zum katholischen Glauben gehört", anerkennen sollen, ist unmenschlich, ja pervers - und verdient daher den schärfsten Widerstand - um der Personwürde der Frau willen. Wir können leider nicht erkennen, dass Sie - als Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre - die lange Geschichte der Frauendiskriminierung in der Kirche, die inzwischen in zahlreichen wissenschaftlichen Werken anhand von Quellen aufgezeigt ist, je ehrlich aufgearbeitet hätten. Sie würden sonst zu anderen Schlussfolgerungen bezüglich der Stellung der Frau in der Kirche kommen müssen. Nachweislich hat es nämlich in der frühen Kirche Frauen in kirchlichen Ämtern gegeben (Diakoninnen, Presbyterinnen, Missionsapostelinnen). Im Zuge einer Verfestigung und zugleich patriarchalischen Ausgestaltung der Ämterhierarchie wurden die kirchlichen Amtsträgerinnen immer mehr verdrängt. Es kommt daher einer Verfälschung kirchlicher Geschichte gleich, wenn Sie behaupten, die "Lehre", dass das Priesteramt den Männern vorbehalten sei und die Kirche "keinerlei Vollmacht" habe, "Frauen die Priesterweihe zu spenden", sei "von der Kirche immer gelehrt und gelebt" worden. Sie argumentieren in Ihrem Dekret nach Ihren Prinzipien gemäß Ihrem "geschlossenen System", fernab von der Realität einer Gesellschaft, die längst die gleiche Würde der Frau als Mensch und ihre Menschenrechte als zu schützendes Rechtsgut anerkannt hat und danach ihre Gesetze und Ordnungen ausrichtet (vgl. GG der deutschen Verfassung, Art. 3 Abs. 2). Darüber hinaus übersehen Sie völlig, dass weite Kreise des Kirchenvolkes den Zugang von Frauen zum Priesteramt als für das Überleben der Kirche dringend notwendig erklären. (Wir verweisen auf entsprechende Voten und Beschlüsse von kirchlichen Synoden, Diözesanforen etc. sowie auf Ergebnisse von Meinungsumfragen). Durch das von Männern der Kirche aufgestellte Gesetz (c. 1024 CIC) wird das Wirken des Hl. Geistes blockiert, dem nicht - auch nicht von Ihnen als Vertretern des Lehramtes - verboten werden kann, Frauen zum priesterlichen Dienst zu berufen. Indem Sie dieses frauendiskriminierende Gesetz und die zugrunde liegende Lehre hartnäckig verteidigen und seine Übertretung mit schwersten Kirchenstrafen belegen, fügen Sie der Kirche schweren Schaden zu. Damit ist der "Geist" der Inquisition, ihrer großen Irrtümer und Schreckensherrschaft im Laufe der Kirchengeschichte, bis zum heutigen Tag nicht überwunden, wie wir schmerzlich erfahren müssen. Nachdem wir über 40 Jahre lang - schon vor Beginn des 2. Vatikanischen Konzils (1962-65) - in Wort und Schrift tragfähige Argumente gegen den Ausschluss der Frau vom Priesteramt vorgebracht haben, dabei aber keinerlei Umdenken bei den leitenden Amtsträgern der Kirche erreichen konnten, sehen wir uns unter Berufung auf unsere Personwürde und unsere Würde als Christinnen dazu herausgefordert, das Frauen diskriminierende Gesetz (c. 1024) zu übertreten, weil es nicht von Gott kommt, sondern von Männern der Kirche über die Frauen verhängt wurde. Dabei stützen wir uns auf das Schriftwort: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apg 5,29). Nicht wir haben der Kirche und den Gläubigen durch unsere Vorgehensweise geschadet und ihnen "Ärgernis" bereitet, wie Sie behaupten, wenn wir unsere verletzte Menschenwürde aktiv verteidigen, sondern Sie, indem Sie Frauen durch Ihre Lehre und Gesetze bis heute nicht als volle Menschen und Mitglieder der Kirche achten. Geben Sie Gott die Ehre, dessen göttliche Geisteskraft zum priesterlichen Dienst beruft, wen Sie will (vgl. 1 Kor 12,11), und lernen Sie, überholte unmenschliche Gesetze und Strukturen der Kirche endlich in Frage zu stellen und überwinden zu helfen! Viele Menschen in der Kirche warten auf Ihre Einsicht und Bereitschaft zur Umkehr! Hochachtungsvoll Dr. theol. Iris Müller Dr. theol. Ida Raming Dr. phil. Gisela Forster (Sprecherin der ordinierten Frauen für Deutschland) Christine Mayr-Lumetzberger (Sprecherin der ordinierten Frauen für Österreich) Sr. Adelinde Roitinger Dagmar Celeste Pia Brunner ---------------------------in english--------------------------------- Statement on the Decree of Excommunication To the Congregation for the Doctrine of the Faith Vatican City Palazzo del S. Ufficio. To the Cardinals: Joseph Cardinal Ratzinger (Prefect) Alfonso López Trujillo Ignace Moussa I. Daoud Giovanni Battista Re Francis Arinze, Jozef Tomko Achille Silvestrini Jorge Medina Estévez James Francis Stafford Zenon Grocholewski Walter Kasper Crescenzio Sepe Mario Francesco Pompedda pez Trujillo, To the Bishops: Tarcisio Bertone Rino Fisichella, Your Eminences, Right Reverend Bishops, In December 2002, the Congregation for the Doctrine of the Faith, with the express approbation of the Pope, ratified the excommunication of the seven women who were ordained as priests on 29 June 2002. The Decree of Excommunication was communicated to the spokeswomen for the group in January 2003. In our response to the Decree, we refer above all to point 2b of your document, which is the aspect of the document which is fundamental to your judgement and your procedure. You accuse us of "formally and stubbornly denying the doctrine which the Church has always taught and lived and which John Paul II definitively laid down", namely that "the Church in no way has the power to administer priestly ordination to women." (This statement is based on the Apostolic Letter Ordinatio sacerdotalis, no. 4). The "denial of this doctrine" qualifies as "the rejection of a truth that belongs to the Catholic faith" and therefore deserves a just punishment (cf. can 750 § 2; 1371 no. 1 CIC; John Paul II, Apostolic Letter Ad tuendam fidem, no. 4a). In this manner, the women concerned contradict Church doctrine about the "teaching office of the Successor to Peter" ? and "do not in fact recognize the irrevocability of the papal declarations about doctrines which must be absolutely held by all believers". The Congregation for the Doctrine of the Faith therefore demands of us, in agreement with the Pope, that we women should "firmly recognize and hold" (Ad tuendam fidem no. 4) a doctrine which demonstrably denies the full dignity of women as well as their equality with men (cf Gal 3: 26-28). This denial has long been shown by a careful study of the sources. Every exclusion, and in this case by the central authority of the Church (cf .1024 CIC) on the grounds of gender, is an unjustifiable, violent encroachment on the freedom and dignity of a person; it inflicts great suffering on those concerned, i.e. on women, and must therefore be considered a grave offence. Not for nothing did Vatican Council II in the Pastoral Constitution on the Church (GS no. 29) formulate the following: Since all people have a spiritual soul and are created in God's image, since they have the same nature and the same origin, since, redeemed by Christ, they rejoice in the same divine vocation and destiny, therefore the fundamental equality of human beings must be recognized more and more. Every form of discrimination in the societal and cultural constitutional rights of the person, whether it be on grounds of sex or race ? must be overcome and defeated, since it contradicts the plan of God ? (cf also LG no. 32). That the exclusion of women from all offices of ordination (according to can. 1024, CIC) and the underlying doctrine itself, are both based on a grave form of sexist discrimination, is to be judged not by you, but in the first place by the women who are affected by this law. To expect that we, under the threat of the punishment of excommunication, will say yes to such discrimination and that we will recognize the exclusion of women as "truth that belongs to the Catholic faith", is inhuman, indeed perverse - and deserves the strongest resistance, for the sake of the dignity of women. Unfortunately, we cannot recognize that you have truly become acquainted with the long history of discrimination against women in the Church, which has been set forth in countless scientific works of research - in that case you would have had to arrive at different conclusions about the place of women in the Church. You trace an argument in your Decree, following principles in line with your "closed system", very far from the reality of society, which has long recognized the equal human dignity of women and their human rights as worthy of protected interest and has aligned its laws and regulations accordingly (cf the German Constitution, Art 3, # 2). Moreover you completely overlook the fact that in wider Church circles, the admission of women to ordination has been declared as urgently necessary for the survival of the Church. (We refer to results of opinion polls as well as votes and decisions by Church Synods, Diocesan Forums, etc.) Through the law which has been drawn up by men (can. 1024 CIC) the works of the Holy Spirit are blocked. No one, not even you who hold the teaching office in the Church, can forbid the Spirit to call women to priestly ministry. Since you stubbornly defend this law and the underlying doctrine which discriminate against women and you inflict the most severe canonical penalties for its transgression, you are causing serious harm to the Church. In this way the "spirit" of the Inquisition, with its great errors and reign of terror has not been overcome in the course of the history of the Church, right up to the present day, as we must painfully experience. For more than forty years - even before the beginning of the Second Vatican Council (1962 - 65) - we have brought forward sound arguments against the exclusion of women from the priesthood, but there has been absolutely no change in the thinking of the leading officials in the Church. Therefore we see ourselves as called and challenged, in our human and Christian dignity, to transgress the law discriminating against women (can. 1024), because it does not come from God, but has been imposed by men within the Church on women. Moreover, we find support in the scriptural text: "We must obey God rather than human beings." (Acts 5, 29) It is not we who have done harm to the Church and the faithful by leading the way and causing "scandal", as you maintain, when we actively defend our damaged human dignity, but you, because to this day in your doctrine and law, you do not regard women as fully human and full members of the Church. Give God the glory, whose divine power in the Spirit calls to priestly ministry whomever s/he wills (cf 1 Cor. 12, 11) and be willing to call into question your ways of thinking and your outworn inhuman laws and structures of the Church. Many people in the Church await your insight and your willingness to be converted! With friendly greetings, Dr. theol. Ida Raming Dr. theol. Iris Müller Dr. phil. Gisela Forster Christine Mayr-Lumetzberger Sr. Adelinde Roitinger Dagmar Celeste Pia Brunner (english translation: Dr. Pauline Fisher) 27. Juni 2003 Zwei der sieben PRIESTERINNEN werden zu römisch-katholischen BISCHÖFINNEN geweiht Die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN IN DER RK KIRCHE gibt bekannt: I. HISTORISCH Am 29. Juni 2002 wurden auf dem Donauschiff MS Passau die 7 Frauen aus Österreich, Deutschland und Amerika: Dr. Iris Müller, Dr. Ida Raming, Christine Mayr-Lumetzberger, Dr. Gisela Forster, Sr. Adelinde Roitinger und Pia Brunner zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht. Vorausgegangen waren 40 Jahre Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen in der römisch-katholischen Kirche. Auf diese Priesterinnenweihe reagierte Kardinal Ratzinger zusammen mit 12 Kardinälen mit der Exkommunikation der 7 Frauen. II. AKTUELL Die 7 Priesterinnen und die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN in der römisch-katholischen Kirche geben nicht auf. Ende 2002 wandte sich ein rk Bischof an Frau Dr. Gisela Forster, und überlegte mit ihr, Frauen auch zu rk Bischöfinnen zu weihen, damit sie mit der APOSTOLISCHEN SUKZESSION auch Frauen in der ganzen Welt weihen könnten Alle 7 Priesterinnen, die sich am 29. Juni 2002 zu Katholische Priesterinnen weihen ließen, wurden von der Frau Dr. Gisela Forster befragt, ob sie das Bischöfinnenamt annehmen würden. Von den 7 Frauen erklärte sich Frau Christine Mayr-Lumetzberger aus Österreich bereit, das Leitungsamt einer rk Bischöfin zu übernehmen. Frau Dr. Ida Raming und Frau Dr.Iris Müller lehnten auf Grund ihres hohen Alters ab. Die anderen 3 Frauen wollten weiterhin als Priesterinnen wirken. Mehrere Bischöfe aus sehr unterschiedlichen Sukzessionsketten, die selbst mit Dokumenten nachwiesen oder glaubwürdig versicherten, die Kraft der apostolischen Sukzession zu besitzen, erklärten sich bereit, den beiden Priesterinnen Dr. Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger die Hände aufzulegen und sie zu Bischöfinnen zu weihen. So wurden im letzten halben Jahr die beiden Priesterinnen Christine Mayr-Lumetzberger aus Österreich und Dr. Gisela Forster aus Deutschland zu rk Bischöfinnen geweiht. Der Weiheakt wurde notariell dokumentiert und von Zeugen bestätigt. Da gegenwärtig nicht davon auszugehen ist, dass die Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger für diese Bischöfinnenweihe Verständnis aufbringen würde, wurde die Weihe im Geheimen durchgeführt. Über die Personen der Bischöfe wurde vereinbart, dass ihre Namen derzeit nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Grund: Der Vatikan würde Strafen erteilen und damit würde sich die Situation um das Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche verschärfen. Eine Eskalation der Konflikte beabsichtigen die Frauen jedoch nicht, auch kein Schisma, im Gegenteil, sie wollen, dass die Mitwirkung von Frauen heilsam sein soll für eine römisch-katholische Kirche, die in ihren selbstgeschaffenen nicht historischen Problematiken rund um die Ausgrenzung der Frau und die Überbetonung der Sexualität fast erstickt. Die Priesterinnen und Bischöfinnen glauben, dass Frauen in der rk Kirche wichtig sind und den Menschen auf ihre Weise helfen können. Die Reaktionen der Menschen auf die Priesterinnenweihe am 29. Juni 2002 haben gezeigt, dass ein großes Bedürfnis von Menschen, von Männern wie von Frauen, da ist, eine Frau als Seelsorgerin zu bekommen. Da Kardinal Ratzinger nach wie vor jede Diskussion über das Priesteramt der Frauen verbietet, und mit harten Strafen kontert (siehe Exkommunikation) sehen die Frauen derzeit keine Chance für eine argumentative Erörterung der Problematik, es bleibt ihnen nur der Weg der direkten Handlung. III. AUSBLICKEND Nachdem zwei der 7 zu Priesterinnen geweihten Frauen nun die apostolische Sukzession und damit die Verantwortung für die Weitergabe der Ämter haben, war das nächste Ziel sein, die apostolische Sukzession zu den Frauen (Theologinnen, Ordensfrauen) in die anderen 4 Erdteile der Welt zu tragen: Frauen aus Amerika, Afrika, Australien und Asien sind bereit, rk Priesterinnen zu werden und in ihren Reihen eine Frau, die für Leitungsarbeit geeignet ist, zu einer rk Bischöfin zu wählen. Rein vorsorglich wurde bereits eine weitere Bischöfin im Geheimen geweiht. So ist die apostolische Sukzession für die Frauen gesichert. IV. GRUNDSÄTZLICH 1. Die Frauen versichern, dass sie keine Konfrontation mit der rk Kirche beabsichtigen. Sie sind zu diesen deutlichen Schritten gezwungen, weil die Amtskirche ein Diskussionsverbot über die Frauenordination verhängt hat. Eine sachliche Auseinandersetzung mit Herantragen von Argumenten von jeder Seite würde von den Frauen bevorzugt. Da die Glaubenskongregation jedoch den Dialog verweigert, bleibt den Frauen nur das direkte Handeln. 2. Die Frauen sind jederzeit bereit, sich mit Papst oder Präfekt zu treffen oder in einer Kommission über die Problematik der Frauenordination in der rk Kirche zu sprechen. 3. Die Frauen handeln nicht gegen Bibel und Evangelium: Die Ablehnung des Frauenpriestertums ist ein Irrtum der späten Amtskirche und kein von Christus her festgelegtes Gesetz. So wie es früher hieß, dass die Zeugung von weiblichen Menschen auf "schlechte Winde" zurückzuführen ist, so hat sich jede Abweisung der Frauen für Leitungsämter in der rk Kirche als unsachlich und nicht begründet erwiesen. Die Logik und die Auffassung, dass Frauen wertvolle und wichtige Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft sind, verlangt von den Frauen, die Gleichberchtigung der Frau in der rk Kirche zu verwirklichen. Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich 7. August 2003 Dr. Patricia Fresen aus Südafrika wird in Barcelona zur röm.-kath. Priesterin geweiht vom 5. bis 9. August 2003 treffen 700 Frauen aus der ganzen Welt im Rahmen der 2. europäischen Frauensynode. Am 7. August 2003 wird Frau Dr. Patricia Fresen aus Südafrika zur rk Priesterin geweiht. 2005 Weihe von Dr. Patricia Fresen zur rk Bischöfin A Die Gruppe "ÄLTESTENRAT" in Österreich B Die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" in Deutschland C Die Gruppe "ROMANCATHOLIC WOMENPRIESTS NORTHAMERICA" in Nordamerika Da die Bewegung nun drei Bischöfinnen hat und immer mehr Frauen sich der Bewegung anschließen, werden auch die "Wirkungsbereiche in drei Gruppen eingeteilt: A In Österreich bleibt die Gruppe "ÄLTESTENRAT" unter der Leitung von Bischöfin Christine Mayr-Lumetzberger bestehen. B In Deutschland gründet sich die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" unter der Leitung von Bischöfin Dr. Gisela Forster C In Nordamerika gründet sich die Gruppe "ROMANCATHOLIC WOMENPRIESTS NORTHAMERICA" unter Leitung von Bischöfin Dr. Patricia Fresen Die einzelnen Bischöfinnen übernehmen die Ausbildungsleitung in den angegebenen Regionen Ausbildungsleiterin in Österreich wird Christine Mayr-Lumetzberger, Ausbildungsleiterin in Deutschland wird Frau Monika Wyss, Ausbildungsleiterin in Nordamerika wird Dr. Patricia Fresen am 2. Juli 2005 wird Genevieve Beney aus Frankreich in Lyon von den rk Dr. Gisela Forster aus Deutschland, Dr. Patricia Fresen aus Südafrika und Christine Mayr-Lumetzberger aus Österreich zur ersten rk Priesterin Frankreichs geweiht. Die Weihe findet auf einem Schiff statt, das auf der Saone und der Rhone fährt. Die Weihezeremonie dauert über 3 Stunden. Viele begeisterte Menschen umarmen voll Freude Genevieve Beney. Die Leitung hat die Gruppe "Rk Priesterinnen EUROPA-WEST" Am 25. Juli 2005 werden Dr. Michele Birch-Conery aus Kanada, Dr. Victoria Rue aus USA, Jean St Onge aus USA und Marie David aus USA zu rk Priesterinnen geweiht. Kathy Vandenberg, Dana Reynolds, Regina Nicolosi, Kathleen Strack und Dr. Rebecca McGuyver werden zu Diakoninnen geweiht. 5. Juni 2006 Dr. Ida Raming wird zur rk Bischöfin geweiht 9. April 2008 Dana Reynolds wird zur rk Bischöfin geweiht Weihen 2008 Mehrere Frauen werden 2008 zu rk Priesterinnen geweiht 4. Mai 2008 Kathy Redig wird zur Priesterin geweiht 29. Mai 2008 Monica Kilburn-Smith wird zur Priesterin geweiht 20. Juli 2008 Gloria Carpeneto und Gabriella Velardi-Ward werden zu Priesterinnen geweiht 27. Juli 2008 Suzanne Dunn und Marilyn van Veersen werden zu Priesterinnen geweiht 14. August 2008 Janice Sevre-Duszynska wird in Lexinkton zur Priesterin geweiht Die Predigt hält ein amtierender rk Priester, der daraufhin von seinem Orden gemaßregelt wird, Siehe auch www.romancatholicwomenpriests.org Das Buch: Frauen finden einen Weg hat die ISBN Nummer 3-643-10240-9
Dezember 2010: Stellungnahme zu Aussagen von Papst Benedikt zur Frauenordination in dem Dialogbuch „Licht der Welt“ In seinem Buch „Licht der Welt“ nimmt der Papst auch Stellung zum Thema ‚Frauenordination’. Er beruft sich auf die Aussage seines Vorgängers Johannes Paul II.: „Die Kirche hat keinerlei Vollmacht, Frauen zu weihen.“ Der „Herr“ (Jesus bzw. Gott) habe „der Kirche eine Gestalt gegeben mit den Zwölfen (zu erg.: Männern!) und in deren Nachfolge mit den Bischöfen und den Presbytern, den Priestern“. Diese „Gestalt der Kirche“ sei von Christus her „konstitutiv“, daher nicht veränderbar.Wir, Mitglieder der internationalen Bewegung Römisch-Katholische Priesterinnen (RCWP), sehen dagegen in der Berufung auf Jesus Christus und damit auf Gott für die Aufrechterhaltung der patriarchalen Struktur der Kirche eine schwere Beleidigung Jesu Christi und Gottes. Die Aussagen des Papstes ignorieren grundlegende historisch-theologische Forschungen: Aus dem faktischen Handeln Jesu (Berufung der zwölf Männer...), das sich aus der jüdischen Tradition (‚Zwölf Stämme Israels’) sowie aus der soziokulturellen Situation der Zeit Jesu eindeutig erklären lässt, dürfen keine für alle Zeit geltenden Normen abgeleitet werden. Bekanntlich konnten Frauen im antiken Israel kein öffentliches Zeugnis vor Gericht ablegen; sie durften in den Synagogen nicht öffentlich lehrend auftreten! Hat Jesus etwa Sklaven und Nicht-Juden in die Gruppe der Zwölf berufen? Und sind aus der Tatsache, dass Jesus ausschließlich Juden für die Zwölfergruppe wählte, in der Folgezeit bis heute Konsequenzen für die Zulassung zu kirchlichen Ämtern gezogen worden, wie die Kirchenleitung es in Bezug auf die Frauen praktiziert? - Die Aussagen des Papstes lassen auch die Ämterentwicklung in der frühen Kirche völlig außer Acht: Es gab nämlich durchaus Frauen als Diakoninnen, Presbyterinnen, Missionsapostelinnen! Gleichfalls setzt sich der Papst damit über die christliche Botschaft: „In Christus ist aufgrund von Glauben und Taufe nicht mehr ... männlich und weiblich...“ (vgl. Gal 3,27f) hinweg. Der Papst betont: „Wir sind kein Willkürregime. Wir können nicht machen, was wir wollen...“. Gerade das Gegenteil davon wird durch sein Handeln erwiesen: Die derzeitige röm.- kath. Kirchenleitung (Papst mit Vertretern der Kurie) ist das eigentliche „Willkürregime“, - sie machen, was sie wollen“, indem sie gegen die Botschaft Jesu Christi und gegen die „Zeichen der Zeit“ an der patriarchalen Struktur der Kirche mit all ihren negativen Auswirkungen willkürlich und unbelehrbar festhalten!Für die deutsche Sektion der internationalen Bewegung RCWP: Dr. theol. Ida Raming (rk Priesterin und Bischöfin) Herbst 2009: Veröffentlichung des ersten Buches über unsere internationale Bewegung RCWP: „Frauen finden einen Weg: Die internationale Bewegung Römisch-Katholische Priesterinnen“ (Herausgeberinnen: E. Hainz-McGrath, B. Mary Meehan, Ida Raming) Lit Verlag Münster / Berlin (ISBN Nummer: 978-3-643-10240-9) (Die englische Fassung des Buches „Women find a Way ...“ erschien 2008) Januar 2011 Dr. theol. Iris Müller, eine der ersten rk Priesterinnen verstarb am 30. Januar 2011 Dr. Iris Müller ist tot. Sie verstarb am 30. Januar 2011 in Stuttgart. Dr. Iris Müller ist eine der 7 Priesterinnen, die sich 2002 auf dem Donauschiff MS Passau zu rk Priesterinnen weihen ließen: gültig, aber contra legem. Die Anerkennung durch den Vatikan wurde Dr. Iris Müller zeitlebens leider verwehrt. Iris Müller (geb. 11.09. 1930) hat nun ihren "guten Kampf gekämpft, ihren Lauf in dieser Welt vollendet..." (vgl. 2 Tim 4,7f). Sie hatte schon früh hochherzige Ideale, die sie mit großem Einsatz zu erfüllen suchte. So war ihr Leben geprägt von Kampf und Anstrengungen, auch von einigen erreichten Zielen - freilich nicht unbelastet von Demütigungen und Krankheiten. Iris Müller entschied sich nach ihrem Schulabschluss aus einer religiösen Berufung für ein Theologiestudium mit dem Berufsziel: Pastorin. Sie studierte zunächst an dem Katechetischen Oberseminar in Naumburg/Saale. Es war ein Studienzentrum für diejenigen, die sich dem unterdrückerischen Regime in der ehemaligen DDR nicht anpassten, sondern Widerstand dagegen leisteten. Schon als Schülerin wagte Iris Müller in diesem Staat das "freie Wort" gegen politische Repression und Unterdrückung. In Halle/Saale schloss sie ihr evangelisches Theologiestudium mit einem Diplom ab (1958). Nach Abschluss dieses Studiums konvertierte sie zur kath. Kirche. Sie suchte dort u.a. einen tieferen religiösen, spirituellen Weg. Aber ihr Schritt hatte für sie schwer wiegende existentielle Folgen: Der Zugang zum Priesteramt war ihr als Frau verwehrt. Sie bekannte - schon vor ihrer Konversion - offen, dass sie mit dieser Regelung nicht einverstanden war, hoffte aber darauf, die verantwortlichen Amtsträger in der kath. Kirche mit guten Argumenten davon überzeugen zu können, dass der Ausschluss der Frau von geistlichen Ämtern auf unhaltbaren theologischen Gründen basierte. Das war - aus heutiger Sicht - freilich ein großer Irrtum! Aber Iris Müller ging konsequent auf dem eingeschlagenen Weg voran. Sie musste aus existentiellen Gründen aus der DDR fliehen, - für kath. Theologinnen gab es dort keine beruflichen Möglichkeiten - das war 1959, zwei Jahre vor dem Mauerbau in Berlin. Nach einer risikoreichen Flucht in Westdeutschland angekommen, konnte sie schließlich nach mehreren Umwegen und Schwierigkeiten, die sich ihr als Flüchtling entgegenstellten, das Theologiestudium in Münster fortsetzen. Sie schloss es mit der Promotion ab. Während ihres Theologiestudiums trat sie als erste Frau in der kath.- theol. Fakultät der Universität Münster freimütig für den Zugang von Frauen zum Priesteramt ein, obwohl sie damals in keiner Weise existentiell "abgesichert" war. Die Folgen dieses mutigen Vorgehens blieben nicht aus: das kleine Stipendium, auf das sie als Flüchtling dringend angewiesen war, sollte ihr entzogen werden; sie hatte keine Aussicht auf eine berufliche Anstellung im kirchlichen Bereich. Aber auf der anderen Seite konnte sie durch ihr mutiges Wort andere katholische Frauen, die aufgrund ihrer Erziehung angepasst und eingeschüchtert waren, "aufwecken" und erfüllte damit eine wirklich prophetische Aufgabe. Auch nach ihrem Examen setzte sie ihren Kampf für die Befreiung der katholischen Frauen aus diskriminierenden Fesseln fort - durch Veröffentlichungen, Vorträge und Korrespondenz; ferner durch den Aufbau einer Bibliothek "Frau in den Religionen (vorwiegend: Judentum, Christentum, Islam)" in der theologischen Fakultät der Universität Münster. Die Überwindung der Frauendiskriminierung nicht nur im Christentum, sondern auch in anderen Religionen war für Iris Müller stets ein wichtiges Anliegen. Als das Nein von Seiten des Vatikans zur Frauenordination immer massiver und anhaltender wurde und sich keine Hoffnung auf eine "systemimmanente" Lösung des Problems abzeichnete, entschied sich Iris Müller - zusammen mit 6 anderen Frauen - zu einem öffentlichem Handeln gegen das bestehende Gesetz des Ausschlusses der Frauen von der Ordination (CIC can. 1024): Sie wurde am 29. Juni 2002 zur Priesterin ordiniert. So hat sie ihr Berufsziel erreicht - wenn auch noch nicht von der "Amtskirche" anerkannt , - aber als eine Frau, die einen befreienden Weg für ihre Schwestern eröffnet hat. So hat Iris Müller ihren guten Kampf gekämpft - damit sich auch katholische Frauen ihrer "Freiheit als Töchter Gottes" in Zukunft einmal erfreuen können. Meditation und Religiosität waren für Iris Müller eine wirkliche Lebenshilfe, aus denen sie die Kraft für die Bewältigung ihrer Lebensprobleme und Belastungen schöpfte. Ihr Konfirmationsspruch lautete: "Wenn Gott an eines Menschen Wegen Gefallen hat, bringt Gott auch seine Feinde zum Frieden mit ihm." (Prov.16,7). Sie hat viel über dieses Bibelwort nachgedacht - es war rätselhaft/tiefsinnig wie auch erschreckend für sie, nicht zuletzt, weil darin von "Feinden" die Rede ist. In ihrem Gebetbuch finden sich folgende von ihr persönlich geschriebene Zeilen: "So geschieht im Tod das Wunder der Verwandlung. Über ihm liegt das unbesiegbare Versprechen der Erlösung und Auferstehung. Denn es bedeutet, dass ich alles, was mir gehört, Gott übergebe - und Gott gibt es mir verwandelt zurück. Leben besiegt den Tod." Dies ist auch unser Glaube und unsere Hoffnung für die Verstorbene! Ein edler, großmütiger Mensch ist von uns gegangen und in den Frieden Gottes heimgerufen worden. Behalten wir Iris Müller in treuem Gedächtnis! (Ida Raming, im Winter 2011) DR IRIS MÜLLER (born 11 September 1930) „God chose those who by human standards count for nothing, to reduce to nothing all those that do count for something, so that no human being may be boastful before God” (1 Cor. 1, 28). Iris Müller has now “fought the good fight to the end, run the race to the finish …” (cf. 2 Tim 4,7) She had great ideals from an early age, which she strove to fulfil with great commitment. All her life, Iris knew struggle and effort in achieving the goals she set herself and often had to contend with setbacks, humiliation and illness. When she left school, Iris decided to study theology with the aim of becoming a Protestant minister. She began her religious studies at the Catechetical Institute in Naumburg/Saule. This was a Centre of Studies for those who were in opposition to the oppressive communist regime in the German Democratic Republic (Eastern Germany). Even as a student at school, Iris Müller dared to speak out against injustice and oppression. She completed a degree in theology in Halle/Saale in 1958. Iris then converted to Catholicism. Her reasons included the search for a deeper, more spiritual path. But this step had serious consequences for her: there was, of course, no possibility of being ordained as a woman in the Catholic church. Even before her conversion she said clearly that she did not agree with this rule but she nevertheless hoped that it would be possible to convince those in authority in the R.C. church that the exclusion of women from Orders was based on unacceptable and unjust theological arguments. This hope was, as we know with hindsight, very much in vain. Nevertheless, Iris continued to follow her calling with great determination. On existential grounds, Iris was then forced to flee from the GDR because there was no possibility of any kind of job for a dissident Catholic theologian in that part of Germany at the time. The year was 1959, two years before the Berlin Wall was built. Having got to West-Germany - after a risky and troublesome flight, Iris was eventually able, despite the many difficulties and setbacks, she encountered as refugee, to continue her studies as a doctoral student in the theology department at the University of Münster. She completed her doctorate there. During her doctoral studies at the university, Iris was the first woman to speak out openly in favour of women’s ordination in the R.C. church, despite the fact that she had no existential security whatever at the time. The consequences of her courageous stance on this issue were serious: she was threatened that even the small stipend she received and so desperately needed because she was a refugee would be withdrawn and there was, of course, no possibility of any official appointment within the official church. On the other hand, she was able to influence other Catholic women who, because of their upbringing, were conformed in their thinking and also timid. Through Iris’ guidance, some of them ‘woke up’ to the reality of discrimination against women in the R.C. church and in this way, Iris Müller fulfilled a real prophetic role. After her doctoral examination she continued the struggle for the freedom of Catholic women from unjust discrimination by means of publications, talks and correspondence and above all by building up a library on the theme of “Women in Religion, especially Judaism, Christianity and Islam” in the theological faculty of the University of Münster. The overcoming of discrimination against women in all the major religions was always close to Iris’ heart. As the years went by and the Vatican “NO” to women’s ordination became ever stronger and louder, and as it became clear that there was no hope of achieving any change within the ecclesial system itself, Iris Müller, together with six other women, decided to take public action against the official law of the church, which excludes women from ordination (CIC can. 1024). On June 29th 2002, Iris Müller was ordained a Catholic priest. Thus she had finally achieved her goal - though not recognized and acknowledged by the official church, but as a woman who opened up for her sisters a way of liberation. In this way, Iris Müller “fought the good fight”, so that Catholic women would, in the future, be able to rejoice in their freedom as ‘daughters of God’. Meditation and spirituality were very necessary to Iris. It was from these that she drew the strength to overcome the challenges and difficulties that she faced in her life. Her confirmation bible text was: When Yahweh is pleased with someone’s way of life, He makes that person’s very enemies into friends”. (Prov. 16,7) She often reflected on this text: it was both mysterious and deep for her and at the same time frightening, because there is the mention of ‘enemies’. In Iris’ prayer journal, I found the following words which she herself wrote: “So in death, what happens is the miracle of transformation. Over death, there lies the invincible promise of salvation and resurrection. This means that I surrender to God everything that I am and have - and God gives it back to me, transformed. Life triumphs over death.” This is also our faith and our hope for the deceased. A truly noble, generous person has gone before us, having been called into the peace of God. Let us keep Iris Müller in faithful remembrance! (Ida Raming, Winter 2011 – English translation: Dr. Patricia Fresen) 2013 Alle Welt wartet auf Reformen von Papst Franziskus Papst Franziskus scheint ein gütiger und barmherziger Papst zu sein. 2013 Josef Ratzinger gibt als Papst auf. Kann Papst Franziskus die Kirche reformieren? sept 2015 Weltweiter Kongress in Philadelphia für die Ordination von Frauen in der rk Kirche Weltweiter Kongress für die Ordination von Frauen Tausende von Frauen aus unterschiedlichen Bewegungen für die Gleichberechtigung von Frauen in der römisch-katholischen Kirche nehmen an dem Kongress von Philadelphia im September 2015 teil und fordern vehement, Frauen in der rk Kirche nicht länger zu diskriminieren. Papst Franziskus sagt auf der Rückreise aus den USA auf die Frage eines Journalisten: "Werden wir eines Tages Priesterinnen in der rk Kirche sehen" ein klares Nein: "That cannot be done..." Manchmal müssen erst Welten zerbrechen, bevor Menschen vernünftig, tolerant und mutig handeln. 2015 Die rk Priesterin Dr. Ida Raming schreibt einen offenen Brief an Kardinal Gerhard Ludwig Müller Dr. theol. Ida Raming Dezember 2015 An den Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre (CDF) Kardinal Gerhard Ludwig Müller Palazzo del Sant'Uffizio 00120 Città del Vaticano Sehr geehrter Herr Kardinal, In Sorge um Fehlentwicklungen in der gegenwärtigen römisch-katholischen Kirche, die dem Geist Jesu Christi fundamental widersprechen, wende ich mich an Sie als Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre. Gestatten Sie bitte, dass ich mich zunächst kurz vorstelle: Ich bin katholische Theologin und bin im Fach Theologie an der kath.- theologischen Fakultät der Unversiät Münster i. J. 1970 promoviert worden. Ich bin ebenfalls aktive Zeitzeugin des 2. Vatikanischen Konzils (Eingabe an das Konzil i. J. 1963, gemeinsam mit Dr. Iris Müller, gest. 2011). In meiner Disseration (veröffentlicht: 1973; 2. Aufl. 2002; englische Übersetzung: 1976 u. 2. Aufl. 2004) befasste ich mich intensiv mit der Stellung und Wertung der Frau in der röm. - kath. Kirche, im besonderen mit den Gründen für ihren Ausschluss vom diakonalen und priesterlichen Dienst. Mein Lehrer (gest. 1988) war ein ausgewiesener Kenner der kirchlichen Rechtsgeschichte und des kirchlichen Rechts. Seit meiner Promotion habe ich die innerkirchliche Entwicklung in diesem Themenbereich aufmerksam weiter verfolgt und zahlreiche Artikel und auch mehrere Bücher dazu veröffentlicht. Bei meinen Forschungen zu dieser Thematik gewann ich einen tiefen Einblick in die lange Geschichte der Frauendiskriminierung in der katholischen Tradition: Es waren nicht nur bestimmte Frauen diskriminierende Bibelstellen, auf die ich stieß, sondern auch Aussagen von Kirchenvätern und Kirchenlehrern (z.B. Augustinus, Thomas v. Aquin u.a.), bei denen die Auffassung herrscht, Frauen seien sowohl seinsmäßig/genetisch als auch moralisch minderwertig. Deshalb seien sie auf den Stand der Unterordnung (status subiectionis) verwiesen. Als Folge wurde auch die Gottebenbildlichkeit der Frau in Frage gestellt oder z.T. völlig negiert und der Frau die Ordinationsfähigkeit zm Priesteramt abgesprochen (vgl. die Argumentation von Th. v. Aquin u.a. zum Status subiectionis und zur Ordination von Frauen). Oben genannte Texte gingen als Rechtsquellen in das Corpus Iuris Canonici ein und bildeten die Basis für die angebliche Ordinationsunfähigkeit der Frau, wie sie im CIC/1917 c. 968 § 1 kirchenrechtlich bindend festgestellt wurde: „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann“. Trotz fundierter Einwände und Resolutionen katholischer Frauenverbände und vorliegender wissenschaftlicher Untersuchungen wurde dieses Gesetz unverändert in den CIC/1983 c. 1024 übernommen. Als Ergebnis stellt sich heraus: Der Ausschluss der Frauen von der Ordination (zum Priesteramt) basiert auf einer schweren, Jahrhunderte alten Diskriminierung der Frau, was aufgrund zahlreicher Quellenbelege eindeutig belegt werden kann. Diese Diskriminierungsgeschichte ist bis heute von der Kirchenleitung nicht kritisch aufgearbeitet worden und folglich auch nicht überwunden. Zwar vermeiden es die jetzigen verantwortlichen Amtsträger der Kirche, den angeblichen Minderwert der Frau noch heute als Grund für ihren Ausschluss von der Ordination anzuführen – das verbietet ihnen die gegenwärtige Denkweise in demokratischen Staaten – aber hinter allen derzeitigen Begründungen, die vom Lehramt der Kirche für den Ausschluss der Frauen von der Ordination vorgebracht wurden und werden, verbirgt sich die bis heute nicht überwundene Diskriminierung der Frauen: So beruft sich das kirchliche Lehramt auf den angeblich „freien“ Willen Jesu Christi bei der Auswahl von ausschließlich 12 Männern für das Apostelamt (Ordinatio Sacerdotalis Nr. 2). Bei diesem Argument wird aber die Situation/Stellung der Frau zur Zeit Jesu (= nicht geschäftsfähig, ausgeschlossen vom Zeugnis vor Gericht und von öffentlicher Lehre!) völlig ausgeklammert. Jesus hätte damals keineswegs eine Frau in die Gruppe der 'Zwölf' berufen können: Hätte sie doch als Frau nicht öffentlich lehrend in den Synagogen auftreten und öffentliches Zeugnis für Jesus ablegen können, wozu aber die Männer-Apostel beauftragt waren! Ebenso wäre es für Jesus nicht möglich gewesen, etwa einen (geschäftsunfähigen) Sklaven in die Gruppe der Zwölf aufzunehmen, um z.B. die Befreiung von Sklaven zu fördern. Hier ist evident: eine kirchliche Lehre ohne Einbeziehung sozio-kultureller und geschichtlicher Entwicklungen kommt notwendigerweise zu Fehlschlüssen und Falschlehren! Die Vertreter des kirchlichen Lehramts berufen sich bei dem fortdauernden Ausschluss der Frauen vom Priesteramt auf das „Vorbild Christi“ und auf „Gottes Plan für seine Kirche“ (OS Nr. 1). Sie scheuen sich also nicht, Gott selbst für den Ausschluss der Frauen verantwortlich zu machen. Auf diese Weise beleidigen sie in schamloser Weise die Gerechtigkeit und Heiligkeit Gottes und setzen der Freiheit Gottes patriarchale Schranken entgegen. Zur Begründung der Ordinationsunfähigkeit der Frau verweist das kirchliche Lehramt darüber hinaus auf das „andersartige Wesen, die „andersartige Rolle“ der Frau (z.B. nur ein Mann könne den „Bräutigam“ Jesus der „Braut-Kirche“ gegenüber repräsentieren (Inter insigniores Nr. 5 u. OS Nr. 2). Wer aber definiert das Wesen und die 'Rolle der Frau'? Es sind die Amtsträger der Kirche, denen gegenüber sich die Frauen in einer untergeordneten Stellung befinden! Dabei ist entlarvend, dass von kirchenamtlicher Seite regelmäßig betont wird, dass der Ausschluss der Frau von der Ordination keine Diskriminierung oder Benachteiligung der Frau beinhalte (z.B. OS Nr. 3). Das sagen die herrschenden Amtsträger zur Beschwichtigung der Unterdrückten – zur Verschleierung des von ihnen verursachten Un-Rechts! Wahr dagegen ist: Nur die von diesem Un-Recht und Ausschluss Betroffenen – die Frauen – können ausdrücken, was sie als Diskriminierung empfinden, nicht aber die Herrschenden (= kirchliche Amtsträger)! Entgegen den amtskirchlichen Verlautbarungen (die Kirche habe keine „Vollmacht“ von Jesus/Gott, Frauen zur Ordination zuzulassen, s. z.B. OS Nr. 4) betone ich: Die Kirche bzw. die leitenden kirchlichen Amtsträger haben durchaus die Vollmacht von Gott, Frauen zur sakramentalen Ordination, zu Diakonat und Priesteramt, zuzulassen. Sie können sich mit „Fug und Recht“ z.B. auf folgende Bibelstellen berufen: 1 Kor 12,11: Es ist Gottes heiliger Geist (heilige Geistkraft), die „jedem, jeder zuteilt, wie Sie/Er will...“ - d.h.: Gott lässt sich nicht vorschreiben, nur Männer zum priesterlichen Dienst zu berufen. Frauen stehen gegen diese dem freien Geist Christi widersprechende Handlungsweise der Amtskirche auf und geben öffentlich Zeugnis von ihrer priesterlichen Berufung, die aus Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber Gottes heiliger Geistkraft nicht unterdrückt werden darf! Gal 3,26-28: „Ihr alle seid ja in Christus Jesus Söhne und Töchter Gottes durch den Glauben. Denn da ihr in Christus hineingetauft seid, habt ihr Christus angezogen. Da gilt nicht mehr Jude oder Grieche, nicht mehr Sklave und Freier, nicht mehr Mann oder Frau (nicht 'männlich und weiblich'); denn ihr alle seid einer in Christus Jesus...“ Diese Texte warten bis heute auf ihre Anerkennung und Verwirklichung! Es ist die Befangenheit der verantwortlichen Kirchenmänner im patriarchalischen Un-Geist, der ihre Realisierung verhindert – zum Schaden der Kirche. Ihr angemaßtes Herrentum, das dem Geist des dienenden Jesus total widerstrebt, blockiert dringend nötige Reformen im Hinblick auf die Stellung der Frau in der Kirche – also eine Erneuerung der Kirche im Geist Jesu Christi. Meine Hoffnung und mein Glaube ist dennoch: Gottes lebendiger heiliger Geist wird die Kirche – trotz widerstrebender Kirchenleitung - „in alle Wahrheit einführen“ (vgl. Joh 16,13), auch in bezug auf die Stellung und Wertung der Frau! Im Glauben an diesen „Geist der Wahrheit“ grüße ich Sie, Ida Raming (Der „Offene Brief“ ist in der Zeitschrift „Imprimatur“ Nr. 4, 2015, S. 217-219 veröffentllicht) 2016 Der katholische Theologe und Psychologe Wunibald Müller aus Münsterschwarzach antwortet in einem Interview in der SZ vom 4. Januar 2016: Es tut sich etwas...Die Leute trauen sich mehr. Ich habe jetzt vor der Senioren-CSU geredet: Gestandene Frauen treten für das Priestertum der Frau ein. Das Interview vom 4. Januar 2016 führte der SZ Redakteur: Matthias Drobinski April 2017 Adelinde Roitinger, eine der DANUBE SEVEN, stirbt Nach Dr. Iris Müller ist nun auch die zweite der DANUBE SEVEN verstorben: Frau Adelinde Roitinger Gelobt seist du, mein Gott, durch jene, die verzeihen um deiner Liebe willen und Krankheit ertragen und Drangsal. Selig jene, die solches ertragen in Frieden, denn von dir werden sie gekrönt. aus dem Sonnengesag des hl.Franziskus Wir trauern um unsere liebe Schwester, Tante, Freundin und Priesterin, Frau Adelinde Theresia Roitinger Theresia wurde 1938 in Weibern in Oberösterreich geboren. Mit 15 Jahren trat sie in die Kongregation der Halleiner Schulschwestern ein. Dort erhielt sie den Ordensnamen Schwester Adelinde. Nach Ausbildung und Studien unterrichtete sie in den Schulen der Franziskanerinnen. In verschiedenen Tätigkeitsbereichen übte sie ihren Dienst mit großer Freude und Verlässlichkeit aus. Ihre Musikalität und ihr musikalisches Wirken erfüllten den Satz „wer singt, betet doppelt“ mit Leben und Klängen. Das franziskanische Armutsideal lebte sie mit starker Überzeugung und ließ sich ausnützen, wenn es ihr gottgefällig erschien. Ihrer Familie und allen verwandten war sie innig verbunden. Als Ordensfrau unverheiratet und kinderlos ist Adelinde allen Familienmitgliedern Vertraute, Erzieherin und Unterstützerin gewesen. Sie hat bei allen einen wichtigen Platz im Herzen. Nach ihrer Pensionierung beschritt Adelinde einen prophetischen Weg. Sie ließ sich von ihrer Gemeinschaft beurlauben und begann aktiv für die Frauen in Kirche und Welt Stellung zu beziehen. Sie konnte Ungerechtigkeiten nicht länger wort- und tatenlos hinnehmen. Sie bereitete sich auf den priesterlichen Weg vor und wurde am 29. Juni 2002 zur Priesterin geweiht. Die Freude im geistlichen Dienst wurde durch den Ausschluss aus der Schwesterngemeinschaft schmerzlich beeinträchtigt. Mit Schwester und Neffen erlebte sie viele Freuden bei ihren Reisen zu Verwandten besonders aber nach Spanien. Sie war dankbar, dass es ihr möglich war, in ihrem Alter noch viel zu sehen und zu lernen. Die letzten Jahre verbrachte Adelinde in ihrer „Klosterzelle“ im betreuten Wohnhaus. Dies entsprach ihrer religiösen Einstellung und ihrer Verbundenheit mit dem Hl. Franziskus. Sie ertrug ihre schwere Krankheit tapfer und immer wieder voll Zuversicht. Sie erkannte aber sehr klar Ende März, dass ihre Kraft zum Leiden in die Bereitschaft zum Sterben überging. Am Passionssonntag, 2. April 2017 ist Adelinde wohlvorbereitet, versehen mit den hl. Sterbesakramenten zu Gott heimgegangen. Wir beten für Adelinde und uns alle am Mittwoch, 12. April um 14.00 Uhr beim Trauergottesdienst in der Pfarrkirche Weibern. Anschließend tragen wir die Urne mit Adelindes Asche zu Grabe. Maria Meixner – Schwester im Namen aller Verwandten +Christine Mayr-Lumetzberger für die Initiative Weiheämter für Frauen in der römisch katholischen Kirche; 2017 An der Universität von Graz erscheint die Doktorarbeit: DIE DONAUPRIESTERINNEN THE DANUBE SEVEN von Frau Dr. Barbara Velik-Frank ISBN 978-3-7439-1133-8 Verlag tredition. Doktorvater ist Professor Rainer Bucher, Pastoraltheologe, theologische Universität Graz. Die Doktorarbeit ist hervorragend geschrieben und wurde mit summa cum laude beurteilt. Wir gratulieren! Juni 2022Jubiläumsfeier 20 Jahre Priesterinnen |